Einer oder beide Elternteile, die älter als 16 Jahre sind, können die Anerkennungserklärung abgeben.
Bozen
Beschreibung
Das Gesetz sieht vor, dass ein nichteheliches Kind von seinem Vater und seiner Mutter anerkannt werden kann, auch wenn diese zum Zeitpunkt der Empfängnis bereits mit einer anderen Person verheiratet waren. Die Anerkennung kann entweder gemeinsam oder getrennt erfolgen.
So geht’s
Sie können unter folgender Rufnummer einen Termin vormerken: 0471 997149.
Falls das Kind jünger als 14 Jahre ist, ist für die Anerkennung durch einen Elternteil die Zustimmung des Elternteils erforderlich, der das Kind zuerst anerkannt hat.
Falls das Kind hungegen das 14. Lebensjahr vollendet hat, ist nur die Zustimmung des Kindes erforderlich.
Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen