Anerkennung eines nichtehelichen Kindes

  • Dienst aktiv

Die Anerkennung eines nicht-ehelichen Kindes kann gleich bei der Geburtsmeldung erfolgen, oder später, durch eine eigene Erklärung

© Photo by Pexels/pixabay.com - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Einer oder beide Elternteile, die älter als 16 Jahre sind, können die Anerkennungserklärung abgeben. 

Bozen

Beschreibung

Das Gesetz sieht vor, dass ein nichteheliches Kind von seinem Vater und seiner Mutter anerkannt werden kann, auch wenn diese zum Zeitpunkt der Empfängnis bereits mit einer anderen Person verheiratet waren. Die Anerkennung kann entweder gemeinsam oder getrennt erfolgen.

So geht’s

Sie können unter folgender Rufnummer einen Termin vormerken: 0471 997149.

Was Sie benötigen

  • Personalausweis der Erklärenden

Was Sie erhalten

Anerkennung eines Kindes

Die Anerkennung beinhaltet die Zuerkennung des Status eines Kindes und aller damit verbundenen Rechte und Pflichten

Fristen und Fälligkeiten

Der Antrag wird unverzüglich bearbeitet.

Zugang zum Dienst

Amt für demographische Dienste

Meldeamt - Standesamt - Staatsangehörigkeit - Wahlamt

Vintlerstraße 16 - Bozen

Sonderfälle

  • Falls das Kind jünger als 14 Jahre ist, ist für die Anerkennung durch einen Elternteil die Zustimmung des Elternteils erforderlich, der das Kind zuerst anerkannt hat.
  • Falls das Kind hungegen das 14. Lebensjahr vollendet hat, ist nur die Zustimmung des Kindes erforderlich.

Kontakt

Telefono:
0471 997149

E-mail:
demographischedienste@gemeinde.bozen.it

PEC:
1.4.0@pec.bolzano.bozen.it

Der Zutritt zu den Büros erfolgt nach Vereinbarung, außer in begründeten Notfällen.

Mo.
08:30 - 13:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
08:30 - 13:00
Do.
08:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 13:00
Gültig seit 01.11.2021

1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

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