Der Zutritt zu den Ämtern ist vorzugsweise nach telefonischer Vereinbarung oder über das Terminportal möglich
Mo.
8.30 - 13.00
Di.
8.30 - 13.00
Mi.
8.30 - 13.00
Do.
8.30 - 15.00
Fr.
8.30 - 13.00
Gültig seit
09.05.2023
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Sitz von
Verwaltungsbereiche
STAB DES GENERALSEKRETÄRS
Der Generalsekretär übt die Aufgaben aus, die ihm vom Gesetz, von den entsprechenden Durchführungsbestimmungen, von der Gemeindesatzung und -ordnungen übertragen sind