Schulmensa Oberschulen – Anmeldung und Bezahlung

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Schulverpflegung - Anmeldung, Bezahlung der Mahlzeiten, Erstattung und Übertragung des Restguthabens, Steuererklärungbescheinigung

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Für wen

Alle Schülerinnen und Schüler der Bozner Oberschulen. Minderjährige müssen von den Eltern angemeldet werden, Volljährige können sich selbstständig anmelden.

Bozen

Beschreibung

Die Stadt Bozen bietet den Oberschülerinnen und Oberschülern das ganze Schuljahr über die Möglichkeit, die Schulmensa zu besuchen. Die Schulmensabesuche werden über ein elektronisches „Mensakonto“ verwalten, das über die App „MeetsFood“ oder über das Landesportal myCIVIS abgerufen werden kann. Das Schulmittagessen ist im Voraus zu bezahlen.

So geht’s

Die Anmeldung zur Schulmensa erfolgt nicht automatisch. Die Anmeldungen für das Schuljahr 2026/2027 öffnen am 1. Mai. Grundsätzlich haben Oberschülerinnen und Oberschüler das ganze Jahr über die Möglichkeit, sich zur Schulverpflegung anzumelden. Die Anmeldung erfolgt online, indem Sie auf die rote Schaltfläche auf dieser Seite klicken (Zugang mit SPID, CIE oder CNS).

Im Zuge der Anmeldung können Sie unter mehreren Speiseplänen auswählen (z. B. vegetarischer Speiseplan). Die Speisepläne sind hier online abrufbar.

Wie geht es nach der Anmeldung weiter?

  • Sie erhalten eine automatische Bestätigungs-Mail mit der Information, dass Ihr Antrag gesendet wurde.
  • Innerhalb August erhalten Sie eine offizielle Zulassungsbestätigung. Sie finden das Schreiben im Informationsbereich von myCIVIS unter „Mitteilungen“. Bei Anmeldung ab dem 1. September wird Ihnen das Zulassungsschreiben innerhalb von 5 Arbeitstagen zugesandt. 
  • Nach der Zulassung zur Schulverpflegung können Sie die Mensazahlungen über Ihr persönliches Online-Mensakonto abwickeln.

MAHLZEITEN VORMERKEN UND STORNIEREN

  • Die Teilnahme am Mittagessen muss am Morgen des jeweiligen Tages vorgemerkt werden, d. h., der Schüler bzw. die Schülerin ist nicht automatisch für das Mittagessen gemeldet. Genauere Informationen zur Vorgehensweise finden Sie hier.

BEZAHLUNG

  • Das Schulmittagessen muss im Voraus bezahlt werden. Das bedeutet, Sie müssen sich vor dem Besuch der Schulmensa vergewissern, dass das Mensakonto ein Guthaben aufweist.
  • Die Schulmensakosten werden onlineüber das Zahlungsportal PagoPA bezahlt.
  • Nachstehend finden Sie eine detaillierte Anleitung zur Zahlung über das neue PagoPA-System:

Für Oberschülerinnen und Oberschüler sind keine Ermäßigung auf den vollen Essenspreis vorgesehen.

STEUERLICHE ABSETZBARKEIT

  • Die Schulmensakosten können über die Steuererklärung abgesetzt werden.
  • Sie benötigen dafür die PagoPA-Zahlungsbelege sowie die von der Stadt Bozen bereitgestellte Zahlungsaufstellung (diese ist in myCIVIS ab Februar des Folgejahres verfügbar).

ERSTATTUNG ODER ÜBERTRAGUNG DES RESTGUTHABENS

  • Bleibt auf dem Mensakonto des Schülers bzw. der Schülerin am Ende des Schuljahres ein Guthaben übrig, wird der Betrag automatisch auf das nächste Schuljahr übertragen.
  • Wenn der Schüler bzw. die Schülerin im nächsten Jahr nicht mehr die Schule oder die Schulmensa besucht, wird Ihnen das Restguthaben zurückerstattet. Die Erstattung des Restguthabens muss online über das Landesportal myCIVIS beantragt werden. Bitte füllen Sie hierzu das entsprechende Online-Formular aus.
  • Wenn Geschwister ebenfalls eine städtische Schulmensa besuchen, können Sie das Restguthaben auch auf das Mensakonto des Bruders bzw. der Schwester übertragen lassen. Füllen Sie in diesem Fall im Landesportal myCIVIS das Formular "Übertragung des Restguthabens" aus. Ihre Anträge werden innerhalb von 5 Tagen bearbeitet.

Was Sie benötigen

  • SPID, E-Identitätskarte oder Bürgerkarte, mit entsprechenden gültigen Zugangsdaten
  • App Meetsfood (auf Smarthphone oder Tablet)

Was Sie erhalten

Anmeldung zur Schulverpflegung

Fristen und Fälligkeiten

ANMELDUNG
Anmeldungen werden ab dem 1. Mai entgegengenommen.
Oberschülerinnen und Oberschüler können sich jedoch das ganze Jahr über jederzeit zur Schulverpflegung anmelden.

Kosten

Für das Schuljahr 2026/2027 beträgt der Preis 4,95 € pro Mahlzeit (Tarife Codepreis S, geeignet für Studenten).

Zugang zum Dienst

Zum Portal myCIVIS (Klicken Sie auf das Feld unten und folgen Sie den Anweisungen)

Buchen Sie einen Termin

Wenn Sie einen Termin am Schalter vereinbaren, bringen Sie zum Termin bitte die Zugangsdaten für Ihr digitales Ausweisdokument (SPID, elektronische Identitätskarte oder Bürgerkarte) mit.

Sonderfälle

Bitte melden Sie sich in folgenden Fällen persönlich beim Amt für Schule und Freizeit:

  • der Vater/die Mutter bzw. der/die Minderjährige ist ohne Ausweispapiere und ohne Steuernummer
  • der Schüler bzw. der Schülerin ist ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling
  • der Schüler bzw. die Schülerin lebt in einer Pflegefamilie
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