Schulmensa Oberschulen – Vormerkung und Stornierung der Mahlzeiten

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Schulverpflegung – Wie Sie vorgehen müssen, um Mahlzeiten vorzumerken oder zu stornieren, und wie Sie zwischen unterschiedlichen Speiseplänen auswählen können

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Für wen

Eltern (oder Erziehungsberechtigte), deren Kinder in Bozen eine Oberschule besuchen; volljährige Oberschüler und Oberschülerinnen.

Bozen

Beschreibung

Wer eine der Bozner Oberschulmensen besuchen möchte, muss zuvor zur Schulverpflegung angemeldet werden (siehe die entsprechende Seite oder klicken Sie auf die rote Schaltfläche auf dieser Seite). Bozen verfügt über zwei Oberschulmensen:

  • Das Bistrò Kunter (Cadornastraße 12/A) öffnet am 08.09.2026 und bietet von 12:00 bis 15:00 Uhr eine Mittagsmahlzeit für die Schülerinnen und Schüler der folgenden Schulen:
    • WFO Kunter
    • Galileo Galilei
    • Andrea & Pietro Delai
    • Battisti
    • Peter Anich
    • G. Carducci
    • Maria Hueber
    • Toniolo
    • De Medici
    • W. Von Der Vogelweide
  • Das Roen Bistrò Roenstraße 12) öffnet am 21.09.2026 und bietet von Montag bis Donnerstag (am Freitag bleibt die Mensa geschlossen) von 12:00 bis 15:00 eine Mittagsmahlzeit für die Schülerinnen und Schüler der folgenden Schulen:
    • Sozialwissenschaftliches Gymnasium und Fachoberschule für Tourismus (im Hause)
    • E. Torricelli
    • G. Pascoli
    • Max Valier

SPEISEPLÄNE

  1. Saisonaler Speiseplan: mit der Anmeldung zur Schulverpflegung gilt automatisch der allgemeine saisonale Vierwochenspeiseplan. Aus diesem Speiseplan können die Schülerinnen und Schüler an Self-Service-Theke das aussuchen, was ihnen am besten zusagt. Der Speiseplan wird auf der Basis der nationalen Ernährungsrichtlinien unter Verwendung von Lebensmitteln der Saison erstellt, d. h., je nach Jahreszeit gibt es einen Herbst-, Winter- und Frühjahrsspeiseplan.  
  2. Sonderkost (aus persönlichen Gründen): zusätzlich zum allgemeinen saisonalen Speiseplan gibt es mehrere Sonderspeisepläne, unter denen Sie bei der Anmeldung zur Schulverpflegung auswählen können (z. B. die vegetarische Linie).
  3. Sonderkost (aus gesundheitlichen Gründen): bei gesundheitlichen Problemen können Sie die Bereitstellung von Sonderkost aus gesundheitlichen Gründen beantragen. Der Antrag ist über myCIVIS zu stellen. Legen Sie dem Antrag ein ärztliches Attest bei.

Sie finden die Speisepläne am Ende dieser Seite im Abschnitt “Weitere Informationen”.

So geht’s

VORMERKEN

  • die Schülerinnen und Schüler melden sich am Morgen des jeweiligen Tages bis 10.30 Uhr zur Mittagsverpflegung, indem sie ihre Bürgerkarte durch das Lesegerät an ihrer Schule ziehen. 
    Die Schulen „Maria Hueber”, „Toniolo“, „Claudia De‘ Medici“ und „Walther von der Vogelweide“ sind nicht mit einem Lesegerät ausgestattet. Diese Schülerinnen und Schüler melden sich per E-Mail zum Schulessen an.
  • Schülerinnen und Schüler, die nach 10.30 Uhr zum Unterricht erscheinen, jedoch am Mittagessen teilnehmen möchten, können sich nachmelden, indem sie eine E-Mail mit „MENSAMELDUNG – Vorname + Nachname“ in der Betreffzeile an die Adresse prenotazioni.bz@grupposerenissima.it und zur Kenntnis an mensa@gemeinde.bozen.it senden
  • am Eingang zur Mensa muss die Bürgerkarte erneut an das Lesegerät gehalten werden, damit der Menübeleg gedruckt und an der Self-Service-Theke vorgezeigt werden kann.

STORNIEREN

SONDERKOST AUS GESUNDHEITLICHEN GRÜNDEN BEANTRAGEN

Bei gesundheitlichen Problemen wird auf Antrag Sonderkost aus gesundheitlichen Gründen bereitgestellt. Der Antrag kann eingereicht werden, nachdem der Schüler bzw. die Schülerin zur Schulverpflegung zugelassen wurde. Beachten Sie außerdem Folgendes:

  • Sie benötigen ein ärztliches Attest, aus dem die Erkrankung eindeutig hervorgeht (ausgestellt von Kinderärzten, Hausärzten, Fachärzten für Allergologie in den Krankenhäusern oder Ärzten des ernährungsmedizinischen Dienstes)
  • der Antrag muss nicht jedes Jahr neu gestellt werden, sondern bleibt für die gesamte Schullaufbahn gültig, sofern der Schüler bzw. die Schülerin für den Mensabesuch ordnungsgemäß angemeldet ist
  • ändert sich der Gesundheitszustand, muss ein neuer Antrag gestellt und ein neues ärztliches Attest eingereicht werden
  • wir informieren Sie vorab per SMS-Mitteilung, ab wann die Sonderkost bereitgestellt wird. Die SMS wird an die Mobilfunknummer gesandt, die Sie  im persönlichen Bereich von myCIVIS angegeben haben. Die offizielle "Bewilligung von Sonderkost aus gesundheitlichen Gründen" wird Ihnen über das Landesportal myCIVIS zugeschickt. Sie finden die Bewilligung unter: Mensa für Schüler/Informationsbereich/Mitteilungen
  • bei Anmeldung nach dem 31. August wird die Sonderkost erst nach einer Bearbeitungszeit von fünf Arbeitstagen bereitgestellt.

Was Sie benötigen

  • SPID, E-Identitätskarte oder Bürgerkarte, mit entsprechenden gültigen Zugangsdaten
  • Für die Sonderkost aus gesundheitlichen Gründen: benötigen Sie ein ärztliches Attest, das die Erkrankung eindeutig bestätigt

Was Sie erhalten

Mahlzeit vormerken

Mahlzeit stornieren

Eine Mittagsmahlzeit, die auf die Ernährungsbedürfnisse der Mensagäste zugeschnitten ist

Fristen und Fälligkeiten

Die Sonderkost aus gesundheitlichen Gründen wird spätestens 5 Arbeitstagen nach Beantragung bereitgestellt.

Kosten

  • 4,95 € pro Mahlzeit (Schuljahr 2026/2027)
  • Mahlzeiten, die nicht oder nicht bis spätestens 10.30 Uhr storniert werden, werden in Rechnung gestellt.
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