Schulmensa Grundschulen und Mittelschulen – Speisepläne und Sonderkost

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Wer eine städtische Schulmensa besucht, kann unter mehreren Speiseplänen auswählen und bei gesundheitlichen Problemen Sonderkost beantragen

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Für wen

Eltern (oder Erziehungsberechtigte), die ihr Kind für die Schulverpflegung angemeldet haben, sowie volljährige Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Praktikanten, Praktikantinnen und Erziehungsfachkräfte.

Bozen

Beschreibung

  1. Saisonaler Speiseplan: bBei der Anmeldung zur Schulverpflegung wird dem Schüler bzw. der Schülerin automatisch der allgemeine saisonale Vierwochenspeiseplan zugewiesen. Dieser wird auf der Basis der nationalen Ernährungsrichtlinien unter Verwendung von Lebensmitteln der Saison erstellt, d. h., je nach Jahreszeit wird nach einem Herbst-, Winter- oder Frühjahrsspeiseplan gekocht.
  2. Sonderkost (aus persönlichen Gründe): neben dem allgemeinen saisonalen Speiseplan gibt es mehrere Sonderspeisepläne, unter denen Sie bei der Anmeldung zur Schulverpflegung auswählen können (z. B. die vegetarische Linie).
  3. Sonderkost (aus gesundheitlichen Gründen): bei gesundheitlichen Problemen können Sie die Bereitstellung von Sonderkost aus gesundheitlichen Gründen beantragen. Der Antrag ist über myCIVIS zu stellen. Legen Sie dem Antrag ein ärztliches Attest bei, aus dem das Krankheitsbild klar hervorgeht.

Sie finden die Speisepläne am Ende dieser Seite im Abschnitt „Weitere informationen”.

So geht’s

Alternativgericht zum saisonalen Tellergericht beantragen

An den Tagen, an denen es nur einen Hauptgang in Form eines Tellergerichts gibt (z. B. Lasagne), können Sie, sofern Ihrem Kind die entsprechende Mahlzeit nicht zusagt, eine Alternativmahlzeit bestehend aus einer Vor- und einer Hauptspeise beantragen. Füllen Sie hierzu bitte das Formular "Antrag auf Bereitstellung einer Alternative zum Tellergericht" aus und senden Sie es per E-Mail an mensa@gemeinde.bozen.it.
Schülerinnen und Schüler, die aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen Sonderkost erhalten, können kein Alternativgericht beantragen, ausgenommen bei Zöliakie, Laktoseintoleranz, Milch- oder Milchprodukteallergie und Schalenfrüchteallergie.
  
    
Sonderkost aus gesundheitlichen Gründen beantragen

Bei bestimmten gesundheitlichen Problemen wird auf Antrag anstelle des bisherigen Speiseplans Sonderkost aus gesundheitlichen Gründen bereitgestellt. Der Antrag kann nach Abschluss der Online-Anmeldung beantragt werden (siehe die entsprechende Seite oder klicken Sie auf die rote Schaltfläche auf dieser Seite). Beachten Sie außerdem Folgendes:

  • Sie benötigen ein ärztliches Attest, aus dem die Erkrankung eindeutig hervorgeht (ausgestellt von Kinderärzten, Hausärzten, Fachärzten für Allergologie in den Krankenhäusern oder Ärzten des ernährungsmedizinischen Dienstes).
  • Der Antrag muss nicht jedes Jahr neu gestellt werden, sondern bleibt für die gesamte Schullaufbahn gültig, sofern der Schüler bzw. die Schülerin für den Mensabesuch ordnungsgemäß angemeldet ist.
  • Ändert sich der Gesundheitszustand, muss ein neuer Antrag gestellt und ein neues ärztliches Attest eingereicht werden.
  • Wir informieren Sie vorab per SMS-Mitteilung, ab wann die Sonderkost bereitgestellt wird. Die SMS wird an die Mobilfunknummer gesandt, die Sie bei der Online-Anmeldung zur Schulverpflegung im persönlichen Bereich von myCIVIS angegeben haben. Die offizielle "Bewilligung von Sonderkost aus gesundheitlichen Gründen" wird Ihnen über das Landesportal myCIVIS zugeschickt. Sie finden die Bewilligung unter: Mensa für Schüler/Informationsbereich/Mitteilungen.
  • Wird der Schüler bzw. die Schülerin erst nach dem 31. August zur Schulverpflegung angemeldet, wird die Sonderkost erst nach fünf Arbeitstagen bereitgestellt.

Auch Lehrkräfte, Erziehungsfachkräfte und Praktikanten bzw. Praktikantinnen können bei besonderen Ernährungsbedürfnissen in myCIVIS die Bereitstellung von Sonderkost beantragen.
  
    
Schonkost beantragen

Bei kurzzeitigem Unwohlsein (zwei bis drei Tage) aufgrund von Magen-Darm-Beschwerden (z. B. bei einem Magen-Darm-Infekt) kann die Bereitstellung von Schonkost beantragt werden. Der Antrag muss an dem Tag, an dem die leichte Kost benötigt wird, bis spätestens 10 Uhr eingehen. Schicken Sie hierzu eine Mail an prenotazioni.bz@grupposerenissima.it und mensa@gemeinde.bozen.it.
Für alle Anträge gilt: Sie können nur von dem Elternteil gestellt werden, der die Anmeldung vorgenommen hat.

Was Sie benötigen

  • SPID, E-Identitätskarte oder Bürgerkarte, mit entsprechenden gültigen Zugangsdaten
  • Für die Sonderkost aus gesundheitlichen Gründen benötigen Sie ein ärztliches Attest, das die Erkrankung eindeutig bestätigt

Was Sie erhalten

Eine Mittagsmahlzeit, die auf die Ernährungsbedürfnisse der Mensagäste zugeschnitten ist

Fristen und Fälligkeiten

Sonderkost aus gesundheitlichen Gründen: wenn der Antrag auf Aufnahme nach dem 31. August eingeht, dauert es 5 Werktage, bis der Diätplan aktiviert wird.

Kosten

  • 4,95 € pro Mahlzeit (Schuljahr 2026/2027)
  • Preisermäßigungen: Besuchen Sie die entsprechende Seite

Zugang zum Dienst

Zum Portal myCIVIS (Klicken Sie auf das Feld unten und folgen Sie den Anweisungen)

Buchen Sie einen Termin

Sonderfälle

Lehrkräfte und andere pädagogische Fachkräfte, die an der Schulverpflegung teilnehmen möchten, müssen sich an das Schulsekretariat wenden, das die Anmeldung für die Nutzung der Schulmensa in die Wege leitet.

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