Schulmensa Grundschulen und Mittelschulen – Anmeldung und Bezahlung

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Schulverpflegung - Anmeldung, Bezahlung der Mahlzeiten, Erstattung und Übertragung des Restguthabens, Steuererklärungbescheinigung

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Für wen

Eltern (oder Erziehungsberechtigte), deren Kinder in Bozen eine Grund- oder Mittelschule besuchen; Betreuungspersonal der Vereine, die außerschulische Aktivitäten anbieten, sowie Praktikantinnen und Praktikanten.

Bozen

Beschreibung

Die Stadt Bozen bietet den Schülerinnen und Schülern das ganze Schuljahr über die Möglichkeit, die Schulmensa zu besuchen. Sie können die Schulmensabesuche Ihres Kindes über ein „Mensakonto“ verwalten, das über die App „MeetsFood“ oder über das Landesportal myCIVIS zugänglich ist. Über dieses Konto können Sie auch die Mensazahlungen vornehmen.

> Informationen zur Oberschulmensa finden Sie hier. 

So geht’s

Die Schülerinnen und Schüler sind nicht automatisch zur Schulverpflegung angemeldet, sondern müssen jedes Jahr neu eingeschrieben werden. Die Anmeldefrist beginnt am 15. April und endet am 15. Juni. Die Anmeldung erfolgt online, indem Sie auf die rote Schaltfläche auf dieser Seite klicken (Zugang mit SPID, CIE oder CNS).
Bitte beachten Sie: Die Mensameldungen für das Schuljahr 2026/2027 beginnen am 1. Mai. Die Anmeldefrist endet am 30. Juni.

Nach dieser Frist können Sie ihr Kind noch folgendermaßen anmelden:

  • vom 1.07.2026 bis zum 31.07.2026 gegen Zahlung eines Aufpreises in Höhe von 20,00 €
  • ab dem 01.08.2026 gegen Zahlung eines Aufpreises in Höhe von 30,00 €

Anmeldungen, die nach dem 30.06.2026 eingehen, können nur im Einvernehmen mit der Schulleitung angenommen werden, vorausgesetzt, es sind noch Plätze verfügbar. Außerdem ist der Schüler bzw. die Schülerin bei verspäteter Anmeldung nicht von Beginn an zur Schulverpflegung zugelassen, sondern:

  • bei Anmeldungen, die zwischen dem 01.09.2026 und dem 06.09.2026 eingehen, ab dem 14.09.2026
  • bei Anmeldungen, die zwischen dem 07.09.2026 und dem 13.09.2026 eingehen, ab dem 21.09.2026
  • bei Anmeldungen, die zwischen dem 14.09.2026 und dem 20.09.2026 eingehen, ab dem 28.09.2026

Im Zuge der Anmeldung können Sie unter mehreren Speiseplänen auswählen (z. B. vegetarischer Speiseplan). Die Speisepläne sind hier online abrufbar.

Wie geht es nach der Anmeldung weiter?

  • Sie erhalten eine automatische Bestätigungs-Mail mit der Information, dass Ihr Antrag gesendet wurde.
  • Innerhalb August erhalten Sie eine offizielle Zulassungsbestätigung. Sie finden das Schreiben im Informationsbereich, indem Sie auf die rote Schaltfläche klicken (Zugang mit SPID, CIE oder CNS).
    Bei Anmeldung ab dem 1. September wird Ihnen das Zulassungsschreiben innerhalb von 5 Arbeitstagen zugesandt.
  • Nach der Zulassung des Kindes zur Schulverpflegung können Sie die Mensazahlungen über Ihr persönliches Online-Mensakonto abwickeln.

BEZAHLUNG UND ERMÄSSIGUNGEN

  • Das Schulmittagessen muss im Voraus bezahlt werden. Das bedeutet, Sie müssen sich vergewissern, dass das Mensakonto ein Guthaben aufweist, ansonsten darf der Schüler bzw. die Schülerin die Mensa nicht besuchen.
  • Die Schulmensakosten werden über das Zahlungsportal PagoPA bezahlt.
  • Nachstehend finden Sie eine detaillierte Anleitung zur Zahlung über das neue PagoPA-System:
  • Die Schulmensakosten können über die Steuererklärung abgesetzt werden. Sie benötigen dafür die PagoPA-Zahlungsbelege sowie die von der Stadt Bozen bereitgestellte Zahlungsaufstellung (diese ist in myCIVIS ab Februar des Folgejahres verfügbar).
  • Möglicherweise haben Sie Anspruch auf eine Ermäßigung auf den vollen Essenspreis. Informationen dazu finden Sie hier.

ERSTATTUNG ODER ÜBERTRAGUNG DES RESTGUTHABENS

  • Bleibt auf dem Mensakonto des Schülers bzw. der Schülerin am Ende des Schuljahres ein Guthaben übrig, wird der Betrag automatisch auf das nächste Schuljahr übertragen.
  • Besucht Ihr Sohn bzw. Ihre Tochter im nächsten Jahr nicht mehr die Schule oder die Schulmensa, wird das Restguthaben zurückerstattet. Die Erstattung muss online über das Landesportal myCIVIS beantragt werden. Füllen Sie in diesem Fall das Formular „Erstattung des Restguthabens“ aus.
  • Sie können das Restguthaben aber auch auf das Mensakonto des Geschwisterkindes übertragen lassen, wenn ein weiteres Geschwisterkind die städtische Schulmensa besucht. Füllen Sie in diesem Fall im Landesportal myCIVIS das Formular "Übertragung des Restguthabens" aus. Ihr Antrag wird innerhalb von 5 Tagen bearbeitet.

MAHLZEITEN VORMERKEN

  • An Tagen mit Nachmittagsunterricht sind die Schülerinnen und Schüler automatisch für das Schulmittagessen gemeldet.
  • Die Schulsekretariate teilen uns die Tage mit Nachmittagsunterricht vor Schulbeginn mit. Änderungen müssen mit der Schule abgesprochen werden.

MAHLZEITEN STORNIEREN

  • Nimmt der Schüler bzw. die Schülerin an einem bestimmten Tag nicht am Schulmittagessen teil, muss die Mahlzeit bis spätestens 10.30 Uhr des entsprechenden Tages über die App MeetsFood storniert werden, ansonsten wird die Mahlzeit in Rechnung gestellt.
  • Änderungen: Bei einem Schulwechsel, einem Umzug oder bei einem gänzlichen Verzicht auf weitere Schulmensabesuche muss das Kind von der Schulverpflegung abgemeldet werden (senden Sie eine E-Mail an: mensa@gemeinde.bozen.it). Ohne diese Abmeldung bleibt der Schüler bzw. die Schülerin automatisch für die Mensa gemeldet, mit der Folge, dass Ihnen die Mahlzeiten in Rechnung gestellt werden.

Was Sie benötigen

  • SPID, E-Identitätskarte oder Bürgerkarte, mit entsprechenden gültigen Zugangsdaten
  • App Meetsfood (auf Smarthphone oder Tablet)

Was Sie erhalten

Anmeldung zur Schulverpflegung

Fristen und Fälligkeiten

ANMELDUNGEN
Die Anmeldefrist läuft vom 1. Mai bis zum 30. Juni. Sie können Ihr Kind auch zu einem späteren Zeitpunkt anmelden, allerdings gegen Zahlung eines Aufpreises.

Kosten

Codepreis Tariffe Geeignet für
S 4,95 € Studenten
T 4,95 € Praktikanten
E 2,04 € Pädagogen
  • Ermäßigter Preis: Informieren Sie sich hier

Zugang zum Dienst

Zum Portal myCIVIS (Klicken Sie auf das Feld unten und folgen Sie den Anweisungen)

Buchen Sie einen Termin

Wenn Sie einen Termin am Schalter vereinbaren, bringen Sie zum Termin bitte die Zugangsdaten für Ihr digitales Ausweisdokument (SPID, elektronische Identitätskarte oder Bürgerkarte) mit.

Sonderfälle

Bitte melden Sie sich in folgenden Fällen persönlich beim Amt für Schule und Freizeit:

  • Der Vater/die Mutter bzw. der/die Minderjährige ist ohne Ausweispapiere und ohne Steuernummer.
  • Der Schüler bzw. der Schülerin ist ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling.
  • Der Schüler bzw. die Schülerin lebt in einer Pflegefamilie.

Pädagogische Betreuungskräfte und Praktikanten/Praktikantinnen, die die Schulmensa nutzen möchten, wenden sich bitte an das Schulsekretariat, das die Anmeldeformalitäten in die Wege leitet.

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