Für wen
Eltern (oder Erziehungsberechtigte), deren Kinder in Bozen ansässig sind und deren wirtschaftliche Lage laut EEVE bei einem Wert von maximal 2,00 liegt.
Schulverpflegung – Voraussetzungen für den Antrag auf eine Ermäßigung auf den Essenspreis
Eltern (oder Erziehungsberechtigte), deren Kinder in Bozen ansässig sind und deren wirtschaftliche Lage laut EEVE bei einem Wert von maximal 2,00 liegt.
Es gibt zwei Arten von Ermäßigungen, die miteinander kombiniert werden können:
1) Ermäßigung aufgrund des Einkommens: diese Ermäßigung orientiert sich am Faktor der wirtschaftlichen Lage (FwL) der Familie. Der FwL-Wert wird bei der Erstellung der EEVE (Einkommens- und Vermögenserklärung) ermittelt, die die Einkommenssituation der Familie im Vorjahr abbildet.
> Die EEVE wird kostenlos von den Patronaten und Steuerbeistandszentren (CAAF) erstellt. Weitere Informationen zur EEVE finden Sie hier.
> Die Einkommens- und Vermögenserklärung kann jedes Jahr ab dem 1. Juli erstellt werden. Wo Sie in der EEVE den FwL-Wert finden, sehen Sie in einem Beispiel am Ende dieser Seite.
2) Geschwisterermäßigung: wenn ein Elternteil mehrere Geschwister zur Schulmensa anmeldet, reduziert sich der Essenspreis für jedes Kind um ca. 10 %.
Schülerinnen und Schüler, die nicht in Bozen ansässig sind, haben nur Anspruch auf die Geschwisterermäßigung.
Beide Ermäßigungen müssen online beantragt werden, indem Sie auf die rote Schaltfläche auf dieser Seite klicken (Zugang mit SPID, CIE oder CNS).
1) Die Geschwisterermäßigung wird bei der Anmeldung zum Mensadienst beantragt. Für jedes Kind müssen die persönlichen Daten des Geschwisterkindes und die von ihm besuchte Schule angeführt werden.
2) Die Ermäßigung aufgrund des Einkommens muss separat beantragt werden. Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:
Die Ermäßigung aufgrund des Einkommens gilt ab dem ersten Tag nach der Antragstellung.
WICHTIG: Sollten die angegebenen Daten nicht mit denen der Provinz übereinstimmen, wird der Antrag auf einen Tarifnachlass aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt. In diesem Fall müssen Sie einen neuen Antrag auf Ermäßigung stellen, indem Sie eine E-Mail an mensa@comune.bolzano.it senden und eine Kopie des Ausweises des Elternteils beifügen, der den Antrag auf Tarifermäßigung ausgefüllt hat.
Sollten Sie im Laufe des Jahres eine neue EEVE-Erklärung erstellen lassen (etwa, weil sich die Familienzusammensetzung geändert hat), müssen Sie einen neuen Antrag auf Ermäßigung stellen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Schule und Freizeit - Fachstelle Schulverpflegung (Rufnummer 0471-997399 oder E-Mail-Adresse 4.4.0@gemeinde.bozen.it).
Die Beantragung ist kostenlos.
1) DIE ERMÄßIGUNG AUFGRUND DES EINKOMMEN für Einwohner der Gemeinde Bozen:
| Codepreis | Preis | Mit EEVE |
| 1 | 1,20 € | FwL-Berechnung kleiner oder gleich 1,22 |
| 2 | 2,98 € | FwL-Berechnung von 1,23 bis 2,00 |
| 3 | 4,95 € | ab FwL-Berechnung 2,01 |
2) DIE GESCHWISTERERMÄßIGUNG (10 % Rabatt) für Einwohner der Gemeinde Bozen:
| Codepreis | Preis | Mit EEVE |
| 1/F | 1,07 € | FwL-Berechnung kleiner oder gleich 1,22 |
| 2/F | 2,68 € | FwL-Berechnung von 1,23 bis 2,00 |
| 3/F | 4,45 € | ab FwL-Berechnung 2,01 |
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