Schulmensa Grundschulen und Mittelschulen – Preisermäßigung beantragen

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Schulverpflegung – Voraussetzungen für den Antrag auf eine Ermäßigung auf den Essenspreis

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Für wen

Eltern (oder Erziehungsberechtigte), deren Kinder in Bozen ansässig sind und deren wirtschaftliche Lage laut EEVE bei einem Wert von maximal 2,00 liegt.

Bozen

Beschreibung

Es gibt zwei Arten von Ermäßigungen, die miteinander kombiniert werden können:

1) Ermäßigung aufgrund des Einkommens: diese Ermäßigung orientiert sich am Faktor der wirtschaftlichen Lage (FwL) der Familie. Der FwL-Wert wird bei der Erstellung der EEVE (Einkommens- und Vermögenserklärung) ermittelt, die die Einkommenssituation der Familie im Vorjahr abbildet.
> Die EEVE wird kostenlos von den Patronaten und Steuerbeistandszentren (CAAF) erstellt. Weitere Informationen zur EEVE finden Sie hier.
> Die Einkommens- und Vermögenserklärung kann jedes Jahr ab dem 1. Juli erstellt werden. Wo Sie in der EEVE den FwL-Wert finden, sehen Sie in einem Beispiel am Ende dieser Seite.

2) Geschwisterermäßigung: wenn ein Elternteil mehrere Geschwister zur Schulmensa anmeldet, reduziert sich der Essenspreis für jedes Kind um ca. 10 %.

Schülerinnen und Schüler, die nicht in Bozen ansässig sind, haben nur Anspruch auf die Geschwisterermäßigung.

So geht’s

Beide Ermäßigungen müssen online beantragt werden, indem Sie auf die rote Schaltfläche auf dieser Seite klicken (Zugang mit SPID, CIE oder CNS).

1) Die Ermäßigung aufgrund des Einkommens muss separat über myCIVIS beantragt werden. Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • die Nummer der EEVE (1)
  • das Datum der FwL-Berechnung (2)
  • den Faktor der wirtschaftlichen Lage (3): Es ist wichtig, dass Sie alle Dezimalstellen eingeben (Beispiel: bei einem FwL von 1,80 geben Sie bitte 1,80 ein und nicht 1,8). Beispiel für die FwL-Berechnung.

2) Die Geschwisterermäßigung wird bei der Anmeldung zum Mensadienst beantragt. Für jedes Kind müssen die persönlichen Daten des Geschwisterkindes und die von ihm besuchte Schule angeführt werden.

  • Die bei der Anmeldung zur Schulverpflegung beantragte Geschwisterermäßigung wird nach Ausstellung der Zulassungsbestätigung automatisch angewandt.
  • Wird eines der zwei Geschwister von der Schulverpflegung abgemeldet, entfällt die Geschwisterermäßigung für das verbleibende Kind.
  • Die Ermäßigung aufgrund des Einkommens gilt ab dem ersten Tag nach der Antragstellung.

WICHTIG: Sollten die angegebenen Daten nicht mit denen der Provinz übereinstimmen, wird der Antrag auf einen Tarifnachlass aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt. In diesem Fall wird rückwirkend der Höchsttarif angewendet, und der Nutzer wird schriftlich darüber informiert.

Sollten Sie im Laufe des Jahres eine neue EEVE-Erklärung erstellen lassen (etwa, weil sich die Familienzusammensetzung geändert hat), müssen Sie einen neuen Antrag auf Ermäßigung stellen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Schule und Freizeit - Fachstelle Schulverpflegung (Rufnummer 0471-997399 oder E-Mail-Adresse 4.4.0@gemeinde.bozen.it).

Was Sie benötigen

  • SPID, E-Identitätskarte oder Bürgerkarte,  mit entsprechenden gültigen Zugangsdaten
  • EEVE
  • FwL-Berechnung

Was Sie erhalten

Ermäßigung auf den Preis für das Schulmensaessen

Fristen und Fälligkeiten

Der ermäßigte Essenspreis gilt ab dem Tag nach der Antragstellung.

Kosten

Die Beantragung ist kostenlos.

1) DIE ERMÄßIGUNG AUFGRUND DES EINKOMMEN für Einwohner der Gemeinde Bozen:

Codepreis Preis Mit EEVE
1 1,20 € FwL-Berechnung kleiner oder gleich 1,22
2 2,98 € FwL-Berechnung von 1,23 bis 2,00
3 4,95 € ab FwL-Berechnung 2,01
  •  für Nicht-Einwohner der Gemeinde Bozen beträgt der Preis 4,95 € (Codepreis4)

2) DIE GESCHWISTERERMÄßIGUNG (10 % Rabatt) für Einwohner der Gemeinde Bozen:

Codepreis Preis Mit EEVE
1/F 1,07 € FwL-Berechnung kleiner oder gleich 1,22
2/F 2,68 € FwL-Berechnung von 1,23 bis 2,00
3/F 4,45 € ab FwL-Berechnung 2,01
  •  für Nicht-Einwohner der Gemeinde Bozen beträgt der ermäßigte Geschwistertarif 4,45 € (Codepreis 4/F).
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