Beide Ermäßigungen müssen online beantragt werden, indem Sie auf die rote Schaltfläche auf dieser Seite klicken (Zugang mit SPID, CIE oder CNS).
1) Die Ermäßigung aufgrund des Einkommens muss separat über myCIVIS beantragt werden. Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- die Nummer der EEVE (1)
- das Datum der FwL-Berechnung (2)
- den Faktor der wirtschaftlichen Lage (3): Es ist wichtig, dass Sie alle Dezimalstellen eingeben (Beispiel: bei einem FwL von 1,80 geben Sie bitte 1,80 ein und nicht 1,8). Beispiel für die FwL-Berechnung.
2) Die Geschwisterermäßigung wird bei der Anmeldung zum Mensadienst beantragt. Für jedes Kind müssen die persönlichen Daten des Geschwisterkindes und die von ihm besuchte Schule angeführt werden.
- Die bei der Anmeldung zur Schulverpflegung beantragte Geschwisterermäßigung wird nach Ausstellung der Zulassungsbestätigung automatisch angewandt.
- Wird eines der zwei Geschwister von der Schulverpflegung abgemeldet, entfällt die Geschwisterermäßigung für das verbleibende Kind.
- Die Ermäßigung aufgrund des Einkommens gilt ab dem ersten Tag nach der Antragstellung.
WICHTIG: Sollten die angegebenen Daten nicht mit denen der Provinz übereinstimmen, wird der Antrag auf einen Tarifnachlass aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt. In diesem Fall wird rückwirkend der Höchsttarif angewendet, und der Nutzer wird schriftlich darüber informiert.
Sollten Sie im Laufe des Jahres eine neue EEVE-Erklärung erstellen lassen (etwa, weil sich die Familienzusammensetzung geändert hat), müssen Sie einen neuen Antrag auf Ermäßigung stellen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Schule und Freizeit - Fachstelle Schulverpflegung (Rufnummer 0471-997399 oder E-Mail-Adresse 4.4.0@gemeinde.bozen.it).