Antrag um Rückerstattung/Freigabe der Kaution, die für die Besetzung öffentlichen Grundes in bar oder in Form einer Bürgschaft oder Polizze geleistet wurde
Der Zutritt zu den Ämtern ist vorzugsweise nach telefonischer Vereinbarung oder über das Terminportal möglich
Mo.
8.30 - 13.00
Di.
8.30 - 13.00
Mi.
8.30 - 13.00
Do.
8.30 - 15.00
Fr.
8.30 - 13.00
Gültig seit
09.05.2023
Weitere Informationen
Sitz von
Verwaltungsbereiche
STAB DES GENERALSEKRETÄRS
Der Generalsekretär übt die Aufgaben aus, die ihm vom Gesetz, von den entsprechenden Durchführungsbestimmungen, von der Gemeindesatzung und -ordnungen übertragen sind