Zuständigkeiten
- Ordentliche und außerordentliche Instandhaltung der Parkanlagen, der Gärten, der Promenaden, der öffentlichen Grünflächen, des Baumbestandes der Straßen und Plätze, der Wälder innerhalb und außerhalb des Stadtbereiches
- Instandhaltung von Spielplätzen
- Ausführung von allen Tätigkeiten zur Gestaltung und Erneuerung der öffentlichen oder gemeindeeigenen Grünflächen, die im Rahmen von genehmigten Projekten von anderen Sektoren durchgeführt oder von den Stadtvierteln vorgeschlagenen wurden
- Einschlägige Bestimmungen und Maßnahmen des Bereiches
- Ordentliche und außerordentliche Instandhaltung der Schulhöfe
- Planung und Vorbereitung von Garten- und Blumenausstellungen und von öffentlichen Festen und Veranstaltungen