Antrag auf Befahren einer öffentlichen Grünanlage

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Die Genehmigung zum Befahren von Grünanlagen wird nur für bestimmte Fahrzeugkategorien und für eine begrenzte Zeit erteilt

© Gemeinde Bozen - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Unternehmen oder Privatpersonen, die mit einem Fahrzeug in eine Grünfläche fahren.

Bozen

Beschreibung

Das Betreten, Befahren und Abstellen von Fahrzeugen in den öffentlichen Grünanlagen der Stadt ist verboten.
→ Art. 20 der Grünflächenordnung der Stadt Bozen

Die Fahrzeuge der nachstehend angeführten Kategorien dürfen die öffentlich genutzten Grünflächen befahren. Ein vorübergehendes Abstellen dieser Fahrzeuge ist ebenfalls zulässig.

Die Erlaubnis gilt für:

  • motorbetriebene Fahrzeuge für den Transport von Menschen mit Behinderung, die gemäß den geltenden Gemeinschaftsvorschriften als medizinische Hilfsmittel gelten
  • Rettungsfahrzeuge
  • Einsatzfahrzeuge
  • Fahrzeuge, die für die Pflege der Grünflächen genutzt werden
  • Fahrzeuge der Stadtverwaltung
  • private Fahrzeuge in besonderen Fällen und/oder bei kurzzeitiger Erfordernis, sofern die eine formale Erlaubnis der Stadtverwaltung vorliegt. Diese Fahrzeuge müssen im Schritttempo verkehren, wobei das Befahren der Grünflächen nur für jene Tätigkeiten erlaubt ist, die die Nutzung eines Kraftfahrzeugs erforderlich machen (Aufbau temporärer Strukturen, Suchaktivitäten usw.).Das Verkehren privater Fahrzeuge auf Grünflächen muss von der Stadtpolizei auf der Grundlage des Gutachtens des städtischen Dienstes für Grünflächeninstandhaltung genehmigt werden.

Was Sie erhalten

Genehmigung zum Befahren einer öffentlichen Grünanlage

Fristen und Fälligkeiten

10 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

2 Stempelmarken zu 16 Euro
32,00 Euro

1 für den Antrag und 1 für die Abgabe der Genehmigung

Weitere Informationen

5.0 Grünflächenordnung

Regelt den Schutz, die Pflege und die Instandhaltung des öffentlichen und privaten Stadtgrüns.

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