Der Beschränkungsindex der versiegelten Flächen wurde eingeführt, um die Bodenversiegelung bestmöglich einzudämmen.
Auf versiegelten Flächen kann das Regenwasser nicht oder kaum mehr im Boden versickern. Durch die Abnahme der Bodendurchlässigkeit und der Grünflächen bleibt das Wasser bei Regen an der Oberfläche stehen, versickert nicht mehr und läuft ab. Außerdem steigen bei zunehmender Flächenversiegelung die Temperaturen in den Städten an, da sich die Luft über den abgedichteten Flächen besonders stark aufheizt und der natürliche, linderne Effekt der Vegetation fehlt.
Bei Baumaßnahmen, die mit einer großen Flächenversiegelung einhergehen, muss daher ein ökologischer Ausgleich geschaffen werden, etwa durch herkömmliche Begrünungen und Bepflanzungen, aber auch durch Dachbegrünung, durch das Sammeln, Speichern und Verwenden von Regenwasser, durch Fassadenbegrünung und durch ingenieurbiologische Bauweisen.
Der Beschränkungsindex BVF muss gemäß Art. 55 der städtischen Bauordnung, Anhang 3 - Beschränkungsindex der versiegelten Flächen - bei baulichen Eingriffen an Außenflächen, die Niederschlägen ausgesetzt sind (Dächer, Terrassen, Außenstrukturen, Höfe, Grünflächen, gepflasterte Flächen usw.), eingehalten werden.