Genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 64 vom 22.11.2022, sofort vollstreckbar; Abgeändert mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 70 vom 05.12.2024, vollstreckbar ab 19.12.2024.
Ansuchen können Vereine und Körperschaften ohne Gewinnabsichten, die im Sozialwesen, Familie, Jugend, Gleichstellung und Gemeinschaftsförderung tätig sind