Beiträge für Freizeitaktivitäten

  • Dienst aktiv

Vereine und Körperschaften, die Freizeitaktivitäten anbieten, können bei der Stadt um verschiedene Förderungen ansuchen

© Lisa runnels / Pixabay - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Körperschaften und Vereine ohne Gewinnabsichten

Bozen

Beschreibung

Die Stadtgemeinde Bozen fördert die Organisation von Freizeitaktivitäten oder Freizeitprojekten durch öffentliche oder private Träger ohne Gewinnabsichten, die in diesem Bereich tätig sind. Die Förderungen werden in Form eines Beitrags, einer Vollfinanzierung oder einer sonstigen Zuwendung gewährt:
Beitrag
Vereine und Körperschaften, die im Bereich der Freizeitorganisation aktiv sind, können um folgende Beiträge ansuchen:

  • Beiträge für die allgemeine Vereinsarbeit zur Deckung der im  Kalenderjahr bestrittenen Betriebskosten und der Kosten der allgemeinen Vereinstätigkeiten (Antragsfrist: jährlich 31. Januar);
  • Projektbeiträge zur Deckung von Kosten, die bei der Durchführung bestimmter Projekte anfallen (Antragsfrist: 31. Oktober des jeweiligen Jahres, in jedem Fall jedoch vor Umsetzung des Projekts);
  • Investitionsbeiträge für den Ankauf beweglicher Güter, für die Beseitigung architektonischer Barrieren sowie  für die Instandhaltung und Renovierung von Immobilien (Antragsfrist: 31. Oktober des jeweiligen Jahres, in jedem Fall jedoch vor erfolgter Investition);
  • Außerordentliche Beiträge bei schwerwiegenden,  unvorhergesehenen bzw. unvorhersehbaren Umständen, die ausführlich begründet werden müssen.

Vollfinanzierung
Wenn sich eine Initiative mit dem Programm der Stadtverwaltung deckt, kann die Stadtverwaltung die dafür anfallenden Kosten in ihrer Gesamtheit übernehmen.

Sonstige Zuwendung
Die Stadtverwaltung fördert Freizeitvereine und Freizeitorganisationen auch dadurch, dass sie eine bestimmte Dienstleistung erbringt oder zeitlich begrenzt eigene Räumlichkeiten oder Güter zur Verfügung stellt.

So geht’s

Die Beitragsgesuche und die Anträge um Auszahlung der Beiträge müssen ausschließlich online eingereicht werden: Klicken Sie dazu einfach auf das rote Feld unterhalb des Textes.

Was Sie benötigen

Der Zugang zum Online Dienst erfolgt über SPID, aktivierte Bürgerkarte oder CIE (elektronischer Personalausweis).

Was Sie erhalten

Beitrag

Fristen und Fälligkeiten

ALLGEMEINE TÄTIGKEIT:
- Antrag: bis spätestens 31. Januar
- Beitragsgewährung: bis spätestens 30. Juni des Jahres, in dem der Antrag gestellt wird
- Abrechnung: bis zum 30. Juni des Jahres, das dem Jahr der Beitragsgewährung folgt
PROJEKTE und INVESTITIONEN:
- Antrag: vor Projektbeginn und in jedem Fall bis spätestens 31. Oktober
- Beitragsgewährung: bis spätestens 31. Dezember des Jahres, in dem der Antrag gestellt wird
- Abrechnung: innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss des Projekts/der Investitionsmaßnahme
AUßERORDENTLICHE BEITRÄGE:
- Antrag: bei Eintritt unvorhersehbarer Umstände
- Beitragsgewährung: bis-spätestens 31. Dezember
- Abrechnung: innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss der Tätigkeit

Weitere Informationen

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