Die Stadtgemeinde Bozen fördert die Organisation von Freizeitaktivitäten oder Freizeitprojekten durch öffentliche oder private Träger ohne Gewinnabsichten, die in diesem Bereich tätig sind. Die Förderungen werden in Form eines Beitrags, einer Vollfinanzierung oder einer sonstigen Zuwendung gewährt:
Beitrag
Vereine und Körperschaften, die im Bereich der Freizeitorganisation aktiv sind, können um folgende Beiträge ansuchen:
- Beiträge für die allgemeine Vereinsarbeit zur Deckung der im Kalenderjahr bestrittenen Betriebskosten und der Kosten der allgemeinen Vereinstätigkeiten (Antragsfrist: jährlich 31. Januar);
- Projektbeiträge zur Deckung von Kosten, die bei der Durchführung bestimmter Projekte anfallen (Antragsfrist: 31. Oktober des jeweiligen Jahres, in jedem Fall jedoch vor Umsetzung des Projekts);
- Investitionsbeiträge für den Ankauf beweglicher Güter, für die Beseitigung architektonischer Barrieren sowie für die Instandhaltung und Renovierung von Immobilien (Antragsfrist: 31. Oktober des jeweiligen Jahres, in jedem Fall jedoch vor erfolgter Investition);
- Außerordentliche Beiträge bei schwerwiegenden, unvorhergesehenen bzw. unvorhersehbaren Umständen, die ausführlich begründet werden müssen.
Vollfinanzierung
Wenn sich eine Initiative mit dem Programm der Stadtverwaltung deckt, kann die Stadtverwaltung die dafür anfallenden Kosten in ihrer Gesamtheit übernehmen.
Sonstige Zuwendung
Die Stadtverwaltung fördert Freizeitvereine und Freizeitorganisationen auch dadurch, dass sie eine bestimmte Dienstleistung erbringt oder zeitlich begrenzt eigene Räumlichkeiten oder Güter zur Verfügung stellt.