Beiträge für soziale Tätigkeiten

  • Dienst aktiv

Ansuchen können Vereine und Körperschaften ohne Gewinnabsichten, die im Sozialwesen, Familie, Jugend, Gleichstellung und Gemeinschaftsförderung tätig sind

© Photo by Lina Trochez on Unsplash - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Vereine und Körperschaften ohne Gewinnabsichten

Bozen

Beschreibung

Die Stadtgemeinde Bozen fördert öffentliche oder private Träger ohne Gewinnabsichten, die Aktivitäten oder Projekte in folgenden Bereichen organisieren:

  • Sozialwesen und Gemeinschaftsbildung;
  • Familie;
  • Jugend;
  • Chancengleichheit;
  • internationale Solidarität und Entwicklungszusammenarbeit.

Die Förderungen können in Form eines Beitrags, einer Vollfinanzierung oder einer sonstigen Zuwendung gewährt werden.

Beitrag

Vereine und Einrichtungen, die im Sozialbereich oder auf dem Gebiet der Familien-, Jugend- und Gleichstellungsförderung aktiv sind, können um folgende Beiträge ansuchen:

  • Beiträge für die allgemeine Vereinsarbeit zur Deckung der im  Kalenderjahr bestrittenen Betriebskosten und der Kosten der allgemeinen Vereinstätigkeiten (Antragsfrist: jährlich 31. Januar);
  • Projektbeiträge zur Deckung von Kosten, die bei der Durchführung bestimmter Projekte anfallen (Antragsfrist: 31. Oktober des jeweiligen Jahres, in jedem Fall jedoch vor Umsetzung des Projekts);
  • Investitionsbeiträge für den Ankauf beweglicher Güter, für die Beseitigung architektonischer Barrieren sowie  für die Instandhaltung und Renovierung von Immobilien (Antragsfrist: 31. Oktober des jeweiligen Jahres, in jedem Fall jedoch vor erfolgter Investition);
  • Außerordentliche Beiträge bei schwerwiegenden, unvorhergesehenen bzw. unvorhersehbaren Umständen, die ausführlich begründet werden müssen. 

Vereine und Einrichtungen, die im Bereich der internationalen Solidarität und Entwicklungszusammenarbeit tätig sind, können um folgende Beiträge ansuchen: 

  • Investitionsbeiträge (Antragsfrist: 31. Oktober des jeweiligen Jahres, in jedem Fall jedoch vor erfolgter Investition);
  • Projektbeiträge (Antragsfrist: 31. Oktober des jeweiligen Jahres, in jedem Fall jedoch vor Umsetzung des Projekts);

Vollfinanzierung

Wenn sich eine Initiative mit dem Programm der Stadtverwaltung deckt, kann die Stadtverwaltung die dafür anfallenden Kosten in ihrer Gesamtheit übernehmen (bis 3.000 Euro). 

Sonstige Zuwendungen

Die Stadtverwaltung fördert Vereine und Organisationen auch dadurch, dass sie anstelle von Geld eine bestimmte Dienstleistung erbringt oder zeitlich begrenzt eigene Räumlichkeiten oder Güter zur Verfügung stellt.

So geht’s

Die Beitragsgesuche und die Anträge um Auszahlung der Beiträge müssen ausschließlich online eingereicht werden: Klicken Sie dazu einfach auf das rote Feld unterhalb des Textes. Der Zugang erfolgt über SPID, aktivierte Bürgerkarte oder CIE (elektronischer Personalausweis).

Was Sie benötigen

SPID, aktivierte Bürgerkarte oder CIE des Präsidenten oder der mit dem Zugriff auf den Dienst beauftragten Person

Was Sie erhalten

Beitrag

Fristen und Fälligkeiten

- Zuweisung des Beitrags für ordentliche Tätigkeiten: 30. Juni des Jahres, in dem der Antrag gestellt wird
- Zuweisung der Beiträge für Projekte, Initiativen und Investitionen: 31. Dezember des Jahres , in dem der Antrag gestellt wird

Weitere Informationen

4.0 Ordnung Beiträge an Vereine, die im Bereich Soziales, Familie, Jugend, Chancengleichheit, Freizeit, Solidarität tätig sind

Legt die Kriterien und Verfahren für die Gewährung von wirtschaftlichen Vorteilen an öffentliche und private gemeinnützige Organisationen fest

4.2 Kriterien für die Gewährung von Beiträgen an Körperschaften und Vereinen

Bereiche : Soziales, Gesundheit, Behinderung, Senioren, Stadt der vielen Kulturen, Kindheit, Familie, Jugendliche, Förderung des Gemeinschaftsgefühls, Chanchengleichheit, internationale Solidarität und dezentrale Entwicklungskooperation

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