8.2 Datenschutzinformation – Antrag zur Ermächtigung zur Veräußerung der geförderten Wohnung im zweiten Bindungsjahrzehnt

Datenschutzinformation
Veröffentlichungsdatum:

06.12.2021

Themen

Art des Dokuments

  • Datenverarbeitung

Beschreibung

(Art. 86, 63 und 62 des Landesgesetzes Nr. 13/1998)

Zuständige Stelle

8.2 Amt für Wohnbau

Vermietung von Gemeindewohnungen, Zuweisung von Flächen in den neuen Wohnbauzonen, Bescheinigung der angemessenen Wohnungsgröße

Dateiformat

PDF

Vertriebslizenz

Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Zugeordnete Dienste

Gesundheit und Soziales

Verkauf oder Vermietung einer geförderten Wohnung

Der Verkauf/Vermietung einer von Baugenossenschaften errichteten Wohnung, die der Sozialbindung unterliegt, muss vorab von der Stadtverwaltung genehmigt werden

Weitere Details

Zeitraum

Gültig/wirksam ab

06.12.2021

Veröffentlichungsdatum

06.12.2021

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 10.07.2025 14:45

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