Zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns (ZeMeT) - Bauwesen
Eingriffsgenehmigung für Ausführung von außerordentliche Instandhaltungsmaßnahmen oder Sanierungsmaßnahmen, sofern sie strukturelle Teile des Gebäudes betreffen
Der Zutritt zu den Ämtern ist vorzugsweise nach telefonischer Vereinbarung oder über das Terminportal möglich
Mo.
8.30 - 13.00
Di.
8.30 - 13.00
Mi.
8.30 - 13.00
Do.
8.30 - 15.00
Fr.
8.30 - 13.00
Gültig seit
09.05.2023
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Sitz von
Verwaltungsbereiche
STAB DES GENERALSEKRETÄRS
Der Generalsekretär übt die Aufgaben aus, die ihm vom Gesetz, von den entsprechenden Durchführungsbestimmungen, von der Gemeindesatzung und -ordnungen übertragen sind