Ansuchen können Vereine und Körperschaften ohne Gewinnabsichten, die im Sozialwesen, Familie, Jugend, Gleichstellung und Gemeinschaftsförderung tätig sind
Die Gemeinde unterstützt Körperschaften und Vereine, die im Umweltschutz aktiv sind und Tätigkeiten zur Sensibilisierung und Information der Bürger durchführen
Der Zutritt zu den Ämtern ist vorzugsweise nach telefonischer Vereinbarung oder über das Terminportal möglich
Mo.
8.30 - 13.00
Di.
8.30 - 13.00
Mi.
8.30 - 13.00
Do.
8.30 - 15.00
Fr.
8.30 - 13.00
Gültig seit
09.05.2023
Weitere Informationen
Sitz von
Verwaltungsbereiche
STAB DES GENERALSEKRETÄRS
Der Generalsekretär übt die Aufgaben aus, die ihm vom Gesetz, von den entsprechenden Durchführungsbestimmungen, von der Gemeindesatzung und -ordnungen übertragen sind