Bescheinigung betreffend die Unbrauchbarkeit zum Zwecke der Verschrottung eines steuerlich gesperrten Fahrzeugs gemäß des Gesetzes 14/2026

  • Dienst aktiv

Verschrottung von steuerlichen gesperrten Fahrzeugen

Für wen

Fahrzeughalter, die ihr wegen Steuerrückständen stillgelegtes Auto verschrotten lassen möchten.

Bozen

Beschreibung

Das Amt für den Schutz der Umwelt und des Territoriums ist ausschließlich für Fahrzeuge zuständig, die sich auf Privatgrundstücken befinden, während die Stadtpolizei für Fahrzeuge auf öffentlichen Flächen zuständig ist. Das Fahrzeug darf nicht mit gerichtlichen oder verwaltungsmäßigen Maßnahmen (Sperre, Beschlagnahme, Konfiszierung usw.) belastet sein.

So geht’s

Das vollständig ausgefüllte Formular muss per E-Mail oder zertifizierter E-Mail (PEC) mit digitaler Unterschrift an folgende Adresse gesendet werden: 5.3.0@pec.bolzano.bozen.it (falls keine digitale Signatur vorhanden ist, muss eine Kopie eines gültigen Personalausweises der antragstellenden Person beigefügt werden) oder per E-Mail an 5.3.0@gemeinde.bozen.it (unter Beifügung einer Kopie eines gültigen Personalausweises der antragstellenden Person). 

Was Sie benötigen

Das Antragsformular muss mit zwei entwerteten Steuermarken im Wert von je 16 € versehen sein; außerdem ist eine Kopie der Bescheinigung über die Verfahrenskosten in Höhe von 60 € beizufügen, die über Banküberweisung IBAN IT 28 A 05856 11613 080571315836 (unter Angabe im Verwendungszweck „Antrag auf Ausstellung einer Außerbetriebsetzungsbestätigung für ein Fahrzeug mit dem Kennzeichen ……") zu entrichten ist. 

Auf dem Formular sind alle erforderlichen und vorgeschriebenen Unterlagen aufgeführt, die zusammen mit dem Antrag einzureichen sind. Unvollständige Anträge werden nicht angenommen.

Was Sie erhalten

Unbrauchbarkeitsbescheinigung für die Verschrottung eines Fahrzeugs gemäß des Gesetzes Nr. 14/2026

Fristen und Fälligkeiten

30 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

Stempelmarken
32,00 €

2 Marken zu 16 €

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