Besetzung öffentlichen Grundes mit einer Grundstückszufahrt

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Antrag um Ausstellung der Konzession für eine Grundstückszufahrt. Eine Grundstückszufahrt ist die Ein- bzw. Ausfahrt zu einem privaten Grundstück von der öffentlichen Straße aus.

Für wen

Eigentümer/innen oder Miteigentümer/innen eines Grundstücks (im Besitz der entsprechenden Vollmacht), Kondominiumsverwalter/innen im Auftrag der Eigentümer/innen.

Nach der Ausstellung der Konzession muss die antragstellende Person das Schild besorgen und anbringen. Das Schild muss den Vorgaben in der Straßenverkehrsordnung entsprechen und es muss mit der Nummer versehen sein, die der Zufahrt in der Konzession zugewiesen worden ist.

Wenn eine Zufahrt nicht mehr genutzt wird, muss das zuständige Amt darüber in Kenntnis gesetzt werden. Das Schild muss entfernt und der Gehsteig wieder hergestellt werden.

Bozen

Beschreibung

Die Grundstücksein- und –ausfahrt ist die Zufahrt von der öffentlichen Straße zu einem seitlich gelegenen Grundstück. Auf der Ein- und Ausfahrt gilt ein Halteverbot.

Die Grundstücksein- und –ausfahrt muss mit einem eigenen Schild gekennzeichnet sein (Abb. II 78 der Straßenverkehrsordnung). Die Stadtgemeinde Bozen genehmigt mit der Ausstellung der Konzession auch das Schild für die Grundstückszufahrt.

So geht’s

  • Laden Sie das vom Amt bereitgestellte Formular herunter und füllen Sie es aus
  • Schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular an die Pec-Mail-Adresse 5.2.0@pec.bolzano.bozen.it
  • Wenn Sie keine Pec-Mail-Adresse besitzen, schicken Sie das Antragsformular an die folgende E-Mail-Adresse: 5.2.0@gemeinde.bozen.it. Wenn Sie das Antragsformular nicht digital unterzeichnen können, fügen Sie die Kopie Ihres Personalausweises oder eines gleichwertigen Ausweisdokuments bei.

Was Sie benötigen

  • Antrag um eine Konzession für die Besetzung öffentlichen Grundes mit einer Zufahrt
  • 2 Stempelmarken zu je 16,00 Euro. Die Stempelmarken können auf dem Antragsformular angebracht und entwertet werden oder sie können mittels F24 -Steuerkode 2501 bezahlt werden. Dem Antrag muss die Bestätigung der Bezahlung beigefügt werden.
  • Auszug aus der Katastermappe
  • Lageplan mit Quotenangaben
  • Fotos
  • Grundbuchsauszug
  • Technischer Bericht
  • Kopie der Baukonzession
  • Kopie des Belegs über die Bezahlung der Bearbeitungsgebühren von 25,00 Euro (herabgesetzt auf 10,00 Euro für Onlus-Vereine und Veranstaltungen für wohltätige und gemeinnützige Zwecke)

Was Sie erhalten

Konzession für die Besetzung öffentlichen Grundes

Fristen und Fälligkeiten

30 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

2 Stempelmarken zu je 16,00 Euro
32,00 Euro

Bearbeitungsgebühren
25,00 Euro

herabgesetzt auf 10,00 Euro für Onlus-Vereine und Veranstaltungen für wohltätige und gemeinnützige Zwecke

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