Für wen
Fachleute
Eingriffsgenehmigung für Ausführung von außerordentliche Instandhaltungsmaßnahmen oder Sanierungsmaßnahmen, sofern sie strukturelle Teile des Gebäudes betreffen
Fachleute
Mit der Zertifizierten Meldung des Tätigkeitsbeginns (ZeMeT) werden die Bauvorhaben nach Anhang E des Landesgesetzes Raum und Landschaft (Art. 72, Absatz 2 des Landesgesetzes vom 10.07.2018, Nr. 9) bewilligt.
Textliche und grafische Unterlagen gemäß Anhang 1 der Gemeindebauordnung.
Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden zu den Kosten für Baurechtstitel
Klicken Sie auf das Feld unten und folgen Sie den Anweisungen.
Informationen und Hilfe auf dem Onlineportal: Auskunftsnummer 800 090 386 (Montag–Freitag, 9:00–17:00 Uhr)