Für wen
Fachleute
Eingriffsgenehmigung für die Ausführung von Neubaumaßnahmen oder Maßnahmen zur baulichen Umgestaltung
Fachleute
Für alle Bauvorhaben, die im Landesgesetz vom 10.07.2018, Nr. 9, unter Anhang D angeführt sind, muss eine Baugenehmigung beantragt werden. Die Baugenehmigung wird vom Bürgermeister erteilt.
Textliche und grafische Unterlagen gemäß Anhang 1 der Gemeindebauordnung.
Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden zu den Kosten für Baurechtstitel
Klicken Sie auf das Feld unten und folgen Sie den Anweisungen.
Informationen und Hilfe auf dem Onlineportal: Auskunftsnummer 800 090 386 (Montag–Freitag, 9:00–17:00 Uhr)