Hunde in Bozen: Regeln und Pflichten für Hundehalter

Hundeauslaufzonen, Verhaltensregeln und Angebote für Hundehalterinnen und Hundehalter in den öffentlichen Grünanlagen der Stadt.
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Panoramica

Dieser Leitfaden gibt einen kompakten Überblick über wichtige Regeln, Angebote und Tipps für ein verantwortungsvolles Miteinander von Mensch und Hund in der Stadt.

So geht's

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1 Regeln für Straßen und Parks

  • Leinenpflicht: In allen öffentlichen und städtischen Bereichen besteht Leinenpflicht.
      
  • Maulkorb: Ein Maulkorb muss immer mitgeführt und bei Bedarf getragen werden (z. B. in öffentlichen Verkehrsmitteln).
      
  • Hundekot: Die Hinterlassenschaften des Hundes müssen mit geeigneten Beuteln eingesammelt werden. Bei Nichtbeachtung drohen Geldstrafen von 100 bis 600 Euro sowie die von der Gemeinde zu tragenden Reinigungskosten.
      
  • Hundeauslaufzonen: Hunde dürfen nur in den dafür vorgesehenen, eingezäunten Hundeauslaufzonen ohne Leine und Maulkorb frei laufen. Die Verantwortung liegt bei den Begleitpersonen.
       
  • Öffentliche Verkehrsmittel: Hunde dürfen die öffentlichen Verkehrsmittel von Südtirolmobil mit Leine und Maulkorb benutzen. Kleine Hunde, die in einer Tasche transportiert werden, fahren kostenlos mit.
2 Hundeauslaufzonen

In Parks und öffentlich zugänglichen Grünanlagen wurden Flächen ausgewiesen und mit geeigneten Geräten ausgestattet, auf denen sich Hunde unter der Verantwortung ihrer Besitzer frei bewegen, laufen und spielen können, ohne Leine und Maulkorb.

Alle Hundeauslaufplätze haben einen Brunnen, sind umzäunt, mit Müllkübeln und Schaufeln für das Einsammeln des Hundekots ausgestattet.

In der Stadt Bozen gibt es 25 Hundeauslaufzonen und 3 Hundeauslaufzone auf Zeit

Stadtviertel Zentrum-Bozner Boden-Rentsch:

  1. Grünfläche am linken Talferufer zwischen Museon - Alpini-Wassermauer (10.000 qm)
  2. Loreto Brücke (185 qm)
  3. Talferpromenade nördlich der Straßenmündung vom Talfergries (900 qm)
  4. Trienter Straße (264 qm)
  5. Bozner-Boden-Mitterweg (400 qm) beim Premstaller-Park
    - Öffnungszeiten: 7:00 -22:00 Uhr

Stadtviertlel Oberau-Haslach:

  1. Mignone Park (900 qm)
  2. Tambosi Park (90 qm)
  3. Pfarrhofstraße - an der Unterführung in die Einsteinstraße (150 qm)
  4. Pfarrhofstraße - am Parkplatz Nassariyaplatz (80 qm)

Stadtviertel Europa-Neustift:

  1. Rombrücke (1000 qm)
  2. Rovigostraße - hinter dem Gymnasium Torricelli (263 qm)
    - täglich geöffnet, von Montag bis Sonntag, von 07:30 bis 21:00 Uhr 
  3. Sorrentostraße (230 qm)
  4. Rechtes Eisackufer (2000 qm)

Stadtviertel Don Bosco:

  1. Neubruchweg (430 qm)
  2. Europapark (400 qm)
    - Öffnungszeiten: 6:00-10:00 / 18:00-22:00 Uhr
  3. Europaallee 144 (300 qm)
  4. Firmianpark (480 qm)
  5. Ortlerstraße (1260 qm)
  6. Baristraße - neben dem Semirurali-Park (480 qm)
  7. Genuastraße (Rollschuh-Eislaufbahn) (680 qm)

Stadtviertel Gries-Quirein

  1. Roenstraße Pompei-Park (880 qm)
  2. Petrarca-Park (35 qm)
  3. Segantinistraße (60 qm)
  4. Duca-d'Aosta-Allee (435 qm)
  5. Meranerstraße (130 qm)

Aus Sicherheitsgründen ist der Zugang zu den umzäunten Hundeflächen nur für Hunde und Hundebegleiter erlaubt.

Nutzungsregeln      

  • Die Begleitperson ist für die Aufsicht und Kontrolle des Hundes verantwortlich und muss bei Bedarf sofort eingreifen.
  • Die Entfernung der Hundehinterlassenschafen ist verpflichtend.
  • Vom Hund gegrabene Löcher müssen von der Begleitperson wieder zugeschüttet werden.
  • Bitte achten Sie auf die Nachtruhe.
3 Kontrollen und Strafen

Die Hundezonen werden von den Umweltwächtern überwacht, die auch dafür zuständig sind, Hundehalter, die sich nicht an die Stadtpolizeiordnung halten, zu informieren, zu verwarnen und gegebenenfalls zu bestrafen: 
        
Führen von Hunden - Strafen

  • Art. 14 Abs. 1 – "Unbeaufsichtigter Hund"
    • Geldstrafe: 50,00 bis 500,00 Euro
    • Zahlung in reduzierter Höhe: 100,00 Euro
  • Art. 14 Abs. 2 – "Unterlassung der Beseitigung von Tierexkrementen"
    • Geldstrafe: 100,00 bis 600,00 Euro; bei jeder weiteren Übertretung erhöht sich die Strafe um die Hälfte
    • Reduzierte Zahlung bei der ersten Übertretung: 200,00 Euro
  • Art. 14 Abs. 2 – "Kein Tragen einer Leine und/oder eines Maulkorbs, falls erforderlich"
    • Geldstrafe: 50,00 bis 500,00 Euro, gemäß der mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 103 vom 16.11.2006 genehmigten Verordnung
    • Zahlung in reduzierter Höhe: 100,00 Euro
4 Hunderegister und DNA-Profil

In Südtirol müssen alle Hunde im Landeshunderegister eingetragen und innerhalb von 15 Tagen nach der Übernahme des Tieres mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Dies erfolgt über eine zugelassene Tierärztin bzw. einen zugelassenen Tierarzt oder über den Tierärztlichen Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebs.

Das Land Südtirol sieht außerdem die genetische DNA-Profilierung vor, die mit dem Hunderegister verknüpft ist. Damit sollen die Identifizierung der Tiere verbessert und das Aussetzen von Hunden sowie Verstöße gegen die geltenden Bestimmungen bekämpft werden. Die Kosten für den DNA-Test trägt die Halterin bzw. der Halter. Die Durchführung erfolgt über eine Tierärztin bzw. einen Tierarzt.

Halterinnen und Halter müssen sicherstellen, dass ihr Hund ordnungsgemäß registriert ist und alle gesetzlich vorgesehenen Verpflichtungen erfüllt wurden.

5 Beratungsstelle für das Zusammenleben zwischen Menschen und Tieren

Die Beratungsstelle für das Zusammenleben von Menschen und Tieren der Gemeinde Bozen informiert über Angebote und Dienste in der Umgebung, darunter Tierärztinnen und Tierärzte sowie Tierschutzwachen, und nimmt Meldungen und Anregungen entgegen.

Weitere Informationen finden Sie auf der nachstehenden Seite: 

Servizi digitali

Die Beratungsstelle für das Zusammenleben zwischen Menschen und Tieren

Beschwerden und Anforderung von Informationen (bezüglich Tierärzte oder Tierschutzvereine)

6 Tierheim

Das Tierheim und die sanitäre Hundestation Sill, das vom Veterinärdienst des Südtiroler Sanitätsbetriebs geführt wird, nimmt Hunde auf, die medizinische Versorgung benötigen oder ein neues Zuhause suchen.

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 20.08.2026 14:41

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