Haustier

Die Landesbestimmung überträgt den Gemeinden eine wichtige Rolle im Hinblick auf Tierschutz, Vorbeugungsmaßnahmen gegen streunende Hunde und Katzen und die Wahrung der öffentlichen Hygiene und Sicherheit. Insbesondere bietet die Gemeindeverwaltung Beratung über das Zusammenleben von Mensch und Tier an, stellt Hunden und ihren Bezugspersonen spezielle Zonen zur Verfügung, schützt Katzenkolonien und bekämpft die Ausbreitung von schädlichen Tieren, Insekten usw. (Tauben, Tigermücken, Ratten, Kiefernprozessionsspinnen).

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Die Beratungsstelle für das Zusammenleben zwischen Menschen und Tieren

Beschwerden und Anforderung von Informationen (bezüglich Tierärzte oder Tierschutzvereine)
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5.3 Verordnungen Tiere

Verhaltenspflichten für Hundehalter und/oder Hundeführer; Hundezone; Tauben; Mitnahme von Tieren in Lebensmittelgeschäfte

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