Für wen
Betreiber von Gastlokalen, Vereine, Privatbürger/innen, Gesellschaften.
Private Freizeittätigkeiten im Freien, in Gastbetrieben oder in privaten Unterhaltungslokalen
Betreiber von Gastlokalen, Vereine, Privatbürger/innen, Gesellschaften.
Die Abhaltung von privaten Partys im Freien, in Gastbetrieben oder in privaten Unterhaltungslokalen, bei denen Musik in Form von Live-Musik, Musik mit DJ oder Gesang dargeboten wird, muss vom Amt für den Schutz der Umwelt und des Territoriums im Voraus genehmigt werden.
Der Antrag auf Erteilung der Ermächtigung muss mindestens 30 Tage vor der Veranstaltung eingereicht werden.
Private BürgerInnen können den Antrag per PEC an die Adresse 5.3.0@pec.bolzano.bozen.it oder per E-Mail an die Adresse 5.3.0@gemeinde.bozen.it senden zusammen mit einer Kopie der gültigen Identitätskarte des Veranstalters.
Einzelunternehmen und Gesellschaften müssen den Antrag per PEC an die Adresse: 5.3.0@pec.bolzano.bozen.it senden. Der Antrag muss digital unterschrieben und im PDF/a-Format versandt werden. Anträge, die nicht digital unterschrieben werden, müssen händisch unterschrieben, eingescannt und als PDF-Datei versandt werden. In diesem Fall ist dem Antrag die eingescannte Kopie eines gültigen Personalausweises des Antragstellers/der Antragstellerin beizulegen.
Nur für private Feste mit maximal 500 Teilnehmenden, die spätestens um 3.00 Uhr enden und gemäß dem L.G 13/92 in als geeignet eingestuften öffentlichen und/oder privaten Räumlichkeiten abgehalten werden, muss eine Tätigkeitsbeginnmeldung (SCIA) vorgelegt werden. Die SCIA-Meldung ist obligatorisch 5 Arbeitstage vor dem Veranstaltungstag per PEC-Mail (5.3.0@pec.bolzano.bozen.it) oder E-Mail (5.3.0@gemeinde.bozen.it) einzureichen. Bei Meldungen, die per PEC-Mail eingereicht, jedoch nicht digital unterschrieben werden, muss ein gültiges Ausweisdokument des/der Unterzeichnenden beigelegt werden. Gleiches gilt für Meldungen, die per E-Mail eingehen.
BITTE BEACHTEN SIE:
Bei Veranstaltungen, die gänzlich oder zum Teil in Innenräumen stattfinden, muss das Dokument zur Risikobewertung nach Maßgabe des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 81/2008 erstellt und im Antrag für die Veranstaltung angeführt werden. Darüber hinaus muss der Bewilligungsantrag auch Angaben zur maximal zulässigen Personenbelegung (Gäste und Personal) enthalten. Die Zahl muss mit jener im Dokument zur Risikobewertung übereinstimmen.
Beschwerden und Meldungen
Beschwerden und Meldungen über Störungen, die von einer privaten Feier oder Veranstaltung verursacht werden, müssen schriftlich eingereicht werden und folgende Angaben enthalten:
Antrag mit dem Formular im Anhang und Bezahlung von 2 Stempelmarken zu 16€.