S.G. Ordnung über die Durchführung verwaltungsinterner Kontrollen

Mit dieser Ordnung wird ein integriertes verwaltungsinternes Kontrollsystem nach den Vorgaben des Regionalgesetzes Nr. 31 vom 15.12.2015 i.g.F. (vgl. Art. 7 Regionalgesetz Nr. 7/2016) implementiert.
Veröffentlichungsdatum:

30.04.2021

Beschreibung

Genehmigt mit des Gemeinderatsbeschluss Nr. 105 vom 10.11.2016, vollstreckbar ab 27.11.2016.

Zuständige Stelle

STAB DES GENERALSEKRETÄRS

Der Generalsekretär übt die Aufgaben aus, die ihm vom Gesetz, von den entsprechenden Durchführungsbestimmungen, von der Gemeindesatzung und -ordnungen übertragen sind

Dateiformat

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Vertriebslizenz

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Zeitraum

Gültig/wirksam ab

30.04.2021

Veröffentlichungsdatum

30.04.2021

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 02.05.2025 17:55

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