G.S. Ordnung über das Verwaltungsverfahren und das Recht auf Zugang zu den Verwaltungsunterlagen
Regelt die Verwaltungsverfahren, die in die Zuständigkeit der Gemeinde, der Gemeindebetriebe und Einrichtungen sowie der von der Gemeinde abhängigen Körperschaften fallen.
Genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 92/25414 vom 09.07.1998, vollstreckbar ab 31.07.1998. Abgeändert mit Beschluss des Stadtausschusses Nr. 732 vom 27.11.2017, vollsteckbar ab 11.12.2017.
Der Generalsekretär übt die Aufgaben aus, die ihm vom Gesetz, von den entsprechenden Durchführungsbestimmungen, von der Gemeindesatzung und -ordnungen übertragen sind
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