G.S. Ordnung über das Verwaltungsverfahren und das Recht auf Zugang zu den Verwaltungsunterlagen

Regelt die Verwaltungsverfahren, die in die Zuständigkeit der Gemeinde, der Gemeindebetriebe und Einrichtungen sowie der von der Gemeinde abhängigen Körperschaften fallen.
Veröffentlichungsdatum:

26.04.2021

Beschreibung

Genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 92/25414 vom 09.07.1998, vollstreckbar ab 31.07.1998.
Abgeändert mit Beschluss des Stadtausschusses Nr. 732 vom 27.11.2017, vollsteckbar ab 11.12.2017.

Zuständige Stelle

STAB DES GENERALSEKRETÄRS

Der Generalsekretär übt die Aufgaben aus, die ihm vom Gesetz, von den entsprechenden Durchführungsbestimmungen, von der Gemeindesatzung und -ordnungen übertragen sind

Dateiformat

PDF

Vertriebslizenz

Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Zeitraum

Gültig/wirksam ab

26.04.2021

Veröffentlichungsdatum

26.04.2021

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 02.05.2025 17:54

Sito web e servizi digitali OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren