G.S. Ordnung für die Auferlegung von Verwaltungsstrafen

Die Ordnung regelt die Auferlegung von Verwaltungsstrafen bei Übertretung der Bestimmungen von Gemeindeordnungen und Anordnungen des Bürgermeisters.

Veröffentlichungsdatum:

19.04.2021

Beschreibung

Genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 103 vom 16.11.2006, Vollstreckungsdatum 02.12.2006.

Zuständige Stelle

STAB DES GENERALSEKRETÄRS

Der Generalsekretär übt die Aufgaben aus, die ihm vom Gesetz, von den entsprechenden Durchführungsbestimmungen, von der Gemeindesatzung und -ordnungen übertragen sind

Dateiformat

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Vertriebslizenz

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Zeitraum

Gültig/wirksam ab

19.04.2021

Veröffentlichungsdatum

19.04.2021

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 02.05.2025 17:51

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