A.1 Ordnung zur Verleihung von Ehrenzeichen der Stadt Bozen
Regelt das Verfahren zur Verleihung des Stadtsiegels als feierliche Anerkennung an Personen, die sich durch ihre Tätigkeit oder durch verdienstvolle Handlungen zugunsten der Stadtgemeinschaft oder einzelner Personen besonders ausgezeichnet haben.
Der Generalsekretär übt die Aufgaben aus, die ihm vom Gesetz, von den entsprechenden Durchführungsbestimmungen, von der Gemeindesatzung und -ordnungen übertragen sind
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