A.1 Ordnung für die Ernennung von Vertretern der Stadtgemeinde

Regelt die Ernennung und Einsetzung von Vertretern der Stadtgemeinde in Körperschaften, Betrieben und Institutionen.
Publication date:

22.04.2021

Beschreibung

Genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 22 vom 15.02.1995, Vollstreckungsdatum 09.03.1995.

Zuständige Stelle

STAB DES GENERALSEKRETÄRS

Der Generalsekretär übt die Aufgaben aus, die ihm vom Gesetz, von den entsprechenden Durchführungsbestimmungen, von der Gemeindesatzung und -ordnungen übertragen sind

Dateiformat

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Vertriebslizenz

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Zeitraum

Gültig/wirksam ab

22.04.2021

Veröffentlichungsdatum

22.04.2021

Weitere Informationen

Last modified: 02.05.2025 17:53

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