8.3 Ordnung zur Regelung des Friseur- und Schönheitspflegegewerbes sowie des Betriebs von Sonnenstudios

Regelt die handwerklichen Tätigkeiten oder Dienstleistungen von Friseuren, Kosmetikerinnen und Solarien, unabhängig davon, ob sie von Einzelunternehmern oder in Gesellschaftsform ausgeübt werden.
Veröffentlichungsdatum:

21.04.2021

Themen
Art des Dokuments
  • Ordnung

Beschreibung

Genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 2 vom 15.01.2013, Vollstreckungsdatum 29.01.2013.

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Vertriebslizenz

Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Zugeordnete Dienste

Wirtschaft und Handel

Friseurgewerbe und Schönheitspflege

Hier erfahren Sie, was Sie tun müssen, um einen Friseursalon, einen Schönheitssalon, ein Nagelstudio oder ein Sonnenstudio zu eröffnen oder Ihre Tätigkeit zu ändern bzw. einzustellen

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Zeitraum

Gültig/wirksam ab

21.04.2021

Veröffentlichungsdatum

21.04.2021

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Letzte Änderung: 02.05.2025 17:52

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