8.3 Ordnung zur Regelung des Friseur- und Schönheitspflegegewerbes sowie des Betriebs von Sonnenstudios
Regelt die handwerklichen Tätigkeiten oder Dienstleistungen von Friseuren, Kosmetikerinnen und Solarien, unabhängig davon, ob sie von Einzelunternehmern oder in Gesellschaftsform ausgeübt werden.