8.3 Ordnung zur Regelung des Friseur- und Schönheitspflegegewerbes sowie des Betriebs von Sonnenstudios
Regelt die handwerklichen Tätigkeiten oder Dienstleistungen von Friseuren, Kosmetikerinnen und Solarien, unabhängig davon, ob sie von Einzelunternehmern oder in Gesellschaftsform ausgeübt werden.
Bewirtschaftung von Immobilien und beweglichen Gütern, Wohnungsbau, Sport
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Zugeordnete Dienste
Wirtschaft und Handel
Friseurgewerbe und Schönheitspflege
Hier erfahren Sie, was Sie tun müssen, um einen Friseursalon, einen Schönheitssalon, ein Nagelstudio oder ein Sonnenstudio zu eröffnen oder Ihre Tätigkeit zu ändern bzw. einzustellen