Friseurgewerbe und Schönheitspflege

  • Dienst aktiv

Hier erfahren Sie, was Sie tun müssen, um einen Friseursalon, einen Schönheitssalon, ein Nagelstudio oder ein Sonnenstudio zu eröffnen oder Ihre Tätigkeit zu ändern bzw. einzustellen

© Gemeinde Bozen - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Friseure und Friseurinnen, Schönheitspfleger und Schönheitspflegerinnen, Nageldesigner und Nageldesignerinnen, die das entsprechende Gewerbe bereits betreiben oder ein solches anmelden möchten

Bozen

Beschreibung

Wenn Sie eine Gewerbe für einen Friseursalon, einen Schönheitssalon, ein Nagelstudio oder ein Sonnenstudio anmelden oder Ihre Tätigkeit ändern bzw. einstellen möchten, müssen Sie über das Online-SUAP-Portal eine Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA) einreichen. Diese ist erforderlich:

  • bei Neuanmeldung des Gewerbes
  • bei einer Änderung der technisch verantwortlichen Person
  • bei Änderung des Orts der Gewerbeausübung
  • bei Vergrößerung oder Verkleinerung der Betriebsfläche
  • bei Nachfolge
  • bei nur zeitweiliger Tätigkeit
  • bei Schließung des Friseursalons, Schönheitssalons, Nagelstudios oder Sonnenstudios
Stuhlmiete

Mit Stuhlmiete ist gemeint, dass eine geschäftsinhabende Person einen Teil des eigenen Salons an einen Friseur oder eine Friseurin, einen Schönheitspfleger oder eine Schönheitspflegerin, einen Nageldesigner oder eine Nageldesignerin vermietet, der/die den Stuhl und den Salon dazu nutzt, eigene Kundschaft zu bedienen. Die Anmeldung, Änderung oder Einstellung der Stuhlmiete ist dem Wirtschaftsamt der Gemeinde Bozen mitzuteilen (DIA-Meldung).

Öffnungszeiten
Der Betrieb darf zwischen 07.00 und 21.00 Uhr maximal 14 Stunden geöffnet bleiben.
  
Schließzeiten
An Feiertagen bleibt der Betrieb geschlossen, außer in Ausnahmefällen (die vom Bürgermeister verfügt werden).

So geht’s

Friseursalons, Schönheitssalons und Nagelstudios müssen den Tätigkeitsbeginn online über das SUAP-Portal durch Anklicken des grünen Banners unten melden (SCIA-Meldung).
>> Um Ihre Tätigkeit melden zu können, müssen Sie sich zunächst mit ihrem SPID, Ihrer elektronischen Identitätskarte oder Ihrer Bürgerkarte ausweisen. Außerdem benötigen Sie eine digitale Unterschrift und eine PEC-Mail-Adresse.
  
Bei einer Stuhlmiete muss die Tätigkeitsaufnahme dem Wirtschaftsamt der Gemeinde über PEC-Mail (8.3.0@pec.bolzano.bozen.it) gemeldet werden (DIA-Meldung), wobei die unten angeführten Unterlagen beizulegen sind.

Was Sie benötigen

Legen Sie der SCIA-Meldung bitte folgende Unterlagen bei:

  • Hygienenachweis
  • Überweisungsbestätigung Bearbeitungsgebühren in Höhe von 25,00 Euro. So können Sie die Bearbeitungsgebühr entrichten:
    • durch Einzahlung beim Schatzamt im Rathaus, Gumergasse 7, Erdgeschoss, Einzahlungsgrund: "Amt 8.3 - Bearbeitungsgebühr” oder
    • durch Überweisung auf das Konto der Stadtgemeinde Bozen der Südtiroler Volksbank - IBAN IT28 A058 5611 6130 8057 1315 836, Überweisungsgrund: "Amt 8.3 - Bearbeitungsgebühr”
  • Kopie eines Ausweisdokuments des Inhabers/der Inhaberin (+ Aufenthaltsgenehmigung, wenn die Person Bürgerin oder Bürger eines Nicht-EU-Landes ist)
  • Kopie eines Ausweisdokuments der technisch verantwortlichen Person (+ Aufenthaltsgenehmigung, wenn die Person Bürgerin oder Bürger eines Nicht-EU-Landes ist)
  • Kopie des Befähigungsnachweises (Diplom) der technisch verantwortlichen Person (sofern vorhanden)
  • Grundriss der Betriebsräume im Maßstab 1:100 mit Angabe der jeweiligen Raumgrößen

Legen Sie der DIA-Meldung bitte folgende Unterlagen bei:

  • Kopie eines Ausweisdokuments (Art. 38 D.P.R. Nr. 445/2000)
  • Kopie des gültigen Aufenthaltsscheins (bei Nicht-EU-Bürgerinnen und Nicht-EU–Bürgern)
  • Grundriss der Räume, in denen das Gewerbe ausgeübt wird (Maßstab 1:100)
  • Hygienenachweis
  • Kopie des von beiden Parteien unterzeichneten, registrierten Stuhl- bzw. Gerätmietvertrags, aus dem klar hervorgeht, dass die unterschiedlichen gewerblichen Tätigkeiten autonom im selben Raum erbracht werden, wie die Verantwortungsbereiche verteilt sind und welche Geräte in welcher Form genutzt werden
  • Kopie eines Nachweises über den Besitz der beruflichen Voraussetzungen (Diplom) – Angaben zur Berufserfahrung
  • Wenn die Räumlichkeiten zur Miete genutzt werden: Kopie der Mitteilung an den Eigentümer bzw. die Eigentümerin
  • Überweisungsbestätigung Bearbeitungsgebühren in Höhe von 25,00 Euro. So können Sie die Bearbeitungsgebühr entrichten:
    • durch Einzahlung beim Schatzamt im Rathaus, Gumergasse 7, Erdgeschoss, Einzahlungsgrund: "Amt 8.3 - Bearbeitungsgebühr” oder
    • durch Überweisung auf das Konto der Stadtgemeinde Bozen der Südtiroler Volksbank - IBAN IT28 A058 5611 6130 8057 1315 836, Überweisungsgrund: "Amt 8.3 - Bearbeitungsgebühr”
Termine und Fristen
  • Nach der Abgabe der Tätigkeitsmeldung (SCIA) über das SUAP-Portal kann die Tätigkeit sofort aufgenommen werden.
  • Das Wirtschaftsamt der Gemeinde hat in der Folge 60 Tage Zeit, um die Angaben in der Tätigkeitsmeldung und das Vorliegen der beruflichen Voraussetzungen der technisch verantwortlichen Person nach Maßgabe des Landesgesetzes Nr.1/2008 zu überprüfen

Was Sie erhalten

Quittung für die Eröffnung/Änderungen/Schließung der Tätigkeit

Fristen und Fälligkeiten

Nach der Abgabe der Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA) über das SUAP-Portal kann die Tätigkeit sofort aufgenommen bzw. beendet werden.

Kosten

Bearbeitungsgebühr
25,00 Euro

durch Einzahlung beim Schatzamt im Rathaus oder durch Überweisung

Zugang zum Dienst

Zugang mit SPID, CIE oder Bürgerkarte (CNS)

Gemeinde Bozen - Schgraffergebäude

Palais Schgraffer ist ein historisches Gebäude am Waltherplatz in Bozen, in dem die Finanzverwaltung der Gemeinde Bozen ihren Sitz hat.

Waltherplatz 1 - Bozen

Die technisch verantwortliche Person muss die folgenden beruflichen Voraussetzungen mitbringen:

  • Meisterbrief oder
  • 6 Jahre Berufserfahrung (im Angestelltenverhältnis als Arbeiter/Arbeiterin der 3. Ebene oder höher oder als Betriebsinhaber/Betriebsinhaberin, Gesellschafter/Gesellschafterin oder mitarbeitendes Familienmitglied) oder
  • Abschlussdiplom Friseur- oder Schönheitspflegeberuf und in der Folge mindestens 24 Monate Berufserfahrung (die auch dann erforderlich ist, wenn die Person über ein berufsbefähigendes Diplom verfügt) oder
  • Gesellenbrief und in der Folge mindestens 18 Monate Berufserfahrung

Weitere Informationen

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