Für wen
Friseure und Friseurinnen, Schönheitspfleger und Schönheitspflegerinnen, Nageldesigner und Nageldesignerinnen, die das entsprechende Gewerbe bereits betreiben oder ein solches anmelden möchten
Hier erfahren Sie, was Sie tun müssen, um einen Friseursalon, einen Schönheitssalon, ein Nagelstudio oder ein Sonnenstudio zu eröffnen oder Ihre Tätigkeit zu ändern bzw. einzustellen
Friseure und Friseurinnen, Schönheitspfleger und Schönheitspflegerinnen, Nageldesigner und Nageldesignerinnen, die das entsprechende Gewerbe bereits betreiben oder ein solches anmelden möchten
Wenn Sie eine Gewerbe für einen Friseursalon, einen Schönheitssalon, ein Nagelstudio oder ein Sonnenstudio anmelden oder Ihre Tätigkeit ändern bzw. einstellen möchten, müssen Sie über das Online-SUAP-Portal eine Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA) einreichen. Diese ist erforderlich:
Mit Stuhlmiete ist gemeint, dass eine geschäftsinhabende Person einen Teil des eigenen Salons an einen Friseur oder eine Friseurin, einen Schönheitspfleger oder eine Schönheitspflegerin, einen Nageldesigner oder eine Nageldesignerin vermietet, der/die den Stuhl und den Salon dazu nutzt, eigene Kundschaft zu bedienen. Die Anmeldung, Änderung oder Einstellung der Stuhlmiete ist dem Wirtschaftsamt der Gemeinde Bozen mitzuteilen (DIA-Meldung).
Friseursalons, Schönheitssalons und Nagelstudios müssen den Tätigkeitsbeginn online über das SUAP-Portal durch Anklicken des grünen Banners unten melden (SCIA-Meldung).
>> Um Ihre Tätigkeit melden zu können, müssen Sie sich zunächst mit ihrem SPID, Ihrer elektronischen Identitätskarte oder Ihrer Bürgerkarte ausweisen. Außerdem benötigen Sie eine digitale Unterschrift und eine PEC-Mail-Adresse.
Bei einer Stuhlmiete muss die Tätigkeitsaufnahme dem Wirtschaftsamt der Gemeinde über PEC-Mail (8.3.0@pec.bolzano.bozen.it) gemeldet werden (DIA-Meldung), wobei die unten angeführten Unterlagen beizulegen sind.
Legen Sie der SCIA-Meldung bitte folgende Unterlagen bei:
Legen Sie der DIA-Meldung bitte folgende Unterlagen bei: