Beschreibung Genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 130 vom 09.11.2000, nicht sofort vollstreckbar.Abgeändert mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 34 vom 26.03.2002, Vollstreckungsdatum 26.03.2002.
Zuständige Stelle 8. Abteilung für Vermögen und Wirtschaft Bewirtschaftung von Immobilien und beweglichen Gütern, Wohnungsbau, Sport
Zugeordnete Dienste Genehmigungen Zuweisung von gemeindeeigenen Immobilien für soziale Zwecke Regeln und Kriterien für die Zuweisung von Immobilien im Besitz der Gemeinde Weitere Details