8.1 Ordnung für die Konzession von gemeindeeigenen Immobilien für Sozialzwecke

Regeln und Kriterien für die Zuweisung von Immobilien im Besitz der Gemeinde
Veröffentlichungsdatum:

21.04.2021

Beschreibung

Genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 130 vom 09.11.2000, nicht sofort vollstreckbar.
Abgeändert mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 34 vom 26.03.2002, Vollstreckungsdatum 26.03.2002.

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Vertriebslizenz

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Zugeordnete Dienste

Genehmigungen

Zuweisung von gemeindeeigenen Immobilien für soziale Zwecke

Regeln und Kriterien für die Zuweisung von Immobilien im Besitz der Gemeinde

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Zeitraum

Gültig/wirksam ab

21.04.2021

Veröffentlichungsdatum

21.04.2021

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Letzte Änderung: 04.07.2025 09:31

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