Für wen
Vereine und Körperschaften mit Rechtspersönlichkeit, unter der Voraussetzung:
- dass sie im Gemeindegebiet tätig und
- gemeinnützig sind und
- laut Satzung kollektive Interessen verfolgen
Regeln und Kriterien für die Zuweisung von Immobilien im Besitz der Gemeinde