8.1 Rangordnung 2026 - Zuweisung von Immobilien an Vereinen

Genehmigt mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 126 vom 26.03.2026
Veröffentlichungsdatum:

26.03.2026

Themen

Art des Dokuments

  • Veröffentlichung/Infoblätter

Dokumente

Rangordung 2026 Zuweisung von gemeindeeigenen Immobilien (File pdf 48,43 kB)

Zuständige Stelle

8.1 Amt für Vermögen

Verwaltung der städtischen Immobilien und der beweglichen Vermögensgüter, Schrebergarten-Konzessionen, Enteignungen

Dateiformat

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Vertriebslizenz

Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Zugeordnete Dienste

Genehmigungen

Zuweisung von gemeindeeigenen Immobilien für soziale Zwecke

Regeln und Kriterien für die Zuweisung von Immobilien im Besitz der Gemeinde

Weitere Details

Zeitraum

Gültig/wirksam ab

26.03.2026

Veröffentlichungsdatum

26.03.2026

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 08.04.2026 10:03

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