7.1 Ordnung über die Gewährung von Beiträgen im Bereich der Kultur

Die Ordnung legt Kriterien, Modalitäten und Verfahren für die Gewährung von Beiträgen an Kulturvereine, Stiftungen, Agenturen und Vereinigungen für die Weiterbildung und Genossenschaften ohne Gewinnabsichten fest, die im Kulturbereich tätig sind.
Veröffentlichungsdatum:

20.04.2021

Beschreibung

Genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 80 vom 14.12.2021, sofort vollstreckbar.

Abgeändert mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 63 vom 22.11.2022, sofort vollstreckbar.

Abgeändert mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 20 vom 17.03.2025, sofort vollstreckbar.

Dateiformat

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Zugeordnete Dienste

Kultur und Freizeit

Beiträge für kulturelle Tätigkeiten

Die Stadt fördert Einrichtungen, Organisationen, Stiftungen und Vereine für Tätigkeiten im kulturellen Bereich

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Zeitraum

Gültig/wirksam ab

20.04.2021

Veröffentlichungsdatum

20.04.2021

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 04.08.2025 14:25

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