Beiträge für kulturelle Tätigkeiten

  • Dienst aktiv

Die Stadt fördert Einrichtungen, Organisationen, Stiftungen und Vereine für Tätigkeiten im kulturellen Bereich

© Gemeinde Bozen - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Kultrvereine, kulturelle Stiftungen, Agenturen, Vereinigungen für die Weiterbildung und Genossenschaften ohne Gewinnabsichten, die im Bereich der Kutur tätig sind

Bozen

Beschreibung

Die Stadt Bozen fördert kulturelle Tätigkeiten von Körperschaften und Bibliotheken mittels Zuschüssen.

Die Förderungsarten und die Fristen für die Einreichung von Anträgen sind Folgende:

  • Beiträge für die ordentliche Tätigkeit werden für die Deckung der Führungskosten und der ordentlichen Tätigkeit gewährt. Die Ansuchen müssen innerhalb 31. Januar des Bezugsjahres eingereicht werden;
  • Beiträge für Projekte werden für die Deckung der Ausgaben, die zur Umsetzung spezifischer Projekte erforderlich sind und nicht in die ordentliche Tätigkeit fallen, gewährt. Die Ansuchen müssen innerhalb 31. Oktober des Bezugsjahres und auf jeden Fall vor Umsetzung des Projektes eingereicht werden;
  • Beiträge für Investitionen werden für den Ankauf von beweglichen Gütern, für die Beseitigung von architektonischen Barrieren, für die Instandhaltung und Sanierung von unbeweglichen Gütern gewährt. Die Ansuchen müssen innerhalb 31. Oktober des Bezugsjahres und auf jeden Fall vor Durchführung der Investition eingereicht werden;
  • Außerordentliche Beiträge werden gewährt, wenn schwerwiegende, unvorhergesehene oder unvorhersehbare Umstände eingetreten sind, die ausreichend begründet sind.

So geht’s

Die Beitragsgesuche und die Anträge um Auszahlung der Beiträge müssen ausschließlich online eingereicht werden: Klicken Sie dazu einfach auf das rote Feld unterhalb des Textes. Der Zugang erfolgt über SPID, aktivierte Bürgerkarte oder CIE (elektronischer Personalausweis).

Zugeordnete Dienste/Andere Dienste

Eintragung in das Vereinsverzeichnis

Hier erfahren Sie, welche Vereine und Organisationen sich eintragen lassen können und welche Unterlagen Sie dafür benötigen

Was Sie benötigen

Der Zugang zum Online Dienst erfolgt über SPID, aktivierte Bürgerkarte oder CIE (elektronischer Personalausweis)

Was Sie erhalten

Beitrag

Fristen und Fälligkeiten

Beiträge für die ordentliche Tätigkeit: 30. Juni des Jahres, in welchem das Beitragsgesuch eingereicht wurde;
Beiträge für Projekte und Investitionen: 180 Tage nach Einreichung der Beitragsgesuche

Weitere Informationen

7.1 Ordnung über die Gewährung von Beiträgen im Bereich der Kultur

Die Ordnung legt Kriterien, Modalitäten und Verfahren für die Gewährung von Beiträgen an Kulturvereine, Stiftungen, Agenturen und Vereinigungen für die Weiterbildung und Genossenschaften ohne Gewinnabsichten fest, die im Kulturbereich tätig sind.

7.1 Leitlinien für die Beitragsvergabe im Bereich der Kultur

Genehmigt mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 114 vom 06.03.2012.

Kontakt

7.1 Amt für Kultur / Beiträge

Telefono:
0471 997189

E-mail:
7.1.0@gemeinde.bozen.it

PEC:
7.1.0@pec.bolzano.bozen.it

Mo.
09:00 - 12:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
09:00 - 12:00
Do.
08:30 - 13:00, 14:00 - 17:30
Fr.
09:00 - 12:00
Gültig seit 01.01.2021

7.4 Beiträge für Bibliotheken

Telefono:
0471 997957

E-mail:
7.4.0@gemeinde.bozen.it

PEC:
7.4.0@pec.bolzano.bozen.it

Mo.
09:00 - 12:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
09:00 - 12:00
Do.
08:30 - 13:00, 14:00 - 17:30
Fr.
09:00 - 12:00
Gültig seit 01.01.2021

7.1 Amt für Kultur

Kulturförderung, Organisation von Kulturveranstaltungen

7.4 Amt für Bibliothekswesen

Verwaltung der Stadtbibliothek und der Stadtteilbibliotheken, Leseförderung

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