6.0 Ordnung für die Gewährung von Beiträgen für den Bau, die außerordentliche Instandhaltung und die Erhaltung von öffentlichen Kultgebäuden

Religiöse Einrichtungen können bei der Gemeinde einen Beitrag für Bauarbeiten oder zur Renovierung von öffentlichen Kultgebäuden beantragen
Veröffentlichungsdatum:

21.04.2021

Beschreibung

Genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 47 vom 09.05.2002, Prot. 17635, Vollstreckungsdatum 28.05.2002.

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Zugeordnete Dienste

Kultur und Freizeit

Beiträge für religiöse Einrichtungen

Hier erfahren Sie, wie Sie Beiträge für die Errichtung, die außerordentliche Instandhaltung und den Erhalt von religiösen Gebäuden beantragen können

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Zeitraum

Gültig/wirksam ab

21.04.2021

Veröffentlichungsdatum

21.04.2021

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Letzte Änderung: 02.05.2025 17:52

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