Beiträge für religiöse Einrichtungen

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Hier erfahren Sie, wie Sie Beiträge für die Errichtung, die außerordentliche Instandhaltung und den Erhalt von religiösen Gebäuden beantragen können

© Gemeinde Bozen - Creative Commons Attributon–ShareAlike 4.0 International (CC BY-SA 4.0)

Für wen

Religiöse Einrichtungen, Pastoralzentren und Kirchengemeinden können für den Bau, die außerordentliche Instandhaltung und den Erhalt von Gebäuden für die öffentliche Religionsausübung und von Pastoralbauten Beiträge beantragen.

Bozen

So geht’s

Die Frist für die Einreichung des Beitragsantrags endet jedes Jahr am 31. März.

1. Für das Ansuchen um Beitrag füllen Sie bitte das nachstehende Antragsformular aus und legen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. 

2. Für die Auszahlung des Beitrags füllen Sie bitte das nachstehende Antragsformular aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.

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Die Anträge können wie folgt eingereicht werden:

Was Sie benötigen

Dem Antrag auf Beitrag müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:

  1. Vorprojekt mit allgemeiner Kostenschätzung, technischer Bericht und Kostenvoranschlag;
  2. Erklärung, dass zum Zeitpunkt der Vorlage des Beitragsantrags noch nicht mit den Arbeiten begonnen wurde;
  3. Fotodokumentation des Bestands;
  4. Bericht über die Ausführungsmodalitäten und Ausführungszeiträume.

→ Die Unterlagen nach Punkt 1) 2) 4) müssen von einem befähigten und im entsprechenden Berufsverzeichnis eingetragenen Techniker verfasst sein.

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Dem Antrag auf Auszahlung des Beitrags müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:

  1. Ausführungsprojekt mit Baukonzession;
  2. Ausgabenabrechnung für die einzelnen Arbeiten;
  3. Rechnungen (Original) und Steuerquittungen, Bauabschlussbericht, Zahlungsbestätigungen als Ausgabennachweis;
  4. Verzeichnis der etwaigen Regiearbeitsstunden;
  5. Abnahmebescheinigung und/oder Bescheinigung über die ordnungsgemäße Bauausführung.

→ Die Unterlagen nach Punkt 1., 2., 4., 5. müssen von einem befähigten und im entsprechenden Berufsverzeichnis eingetragenen Techniker verfasst sein.

Was Sie erhalten

Beitrag

Fristen und Fälligkeiten

-Beitragsgesuche: innerhalb 31. März eines jeden Jahres;
-Beitragsauszahlung: die Unterlagen müssen innerhalb von 12 Monaten nach vorgesehenem Bauende vorgelegt werden.

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