5.7 Ordnung für die Gewährung von Beiträgen an Körperschaften und Vereine im Bereich Zivilschutz und Freiwillige Feuerwehr

Die Gemeindeverwaltung fördert und unterstützt sowohl die ordentliche als auch außerordentliche Tätigkeit von Vereinen, Körperschaften bzw. Institutionen, die im Bereich Zivilschutz aktiv sind.
Veröffentlichungsdatum:

20.04.2021

Beschreibung

Genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 81 vom 4.12.2018, vollstreckbar ab 17.12.2018
Abgeändert mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 9 vom 07.02.2023, sofort vollstreckbar

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Vertriebslizenz

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Zugeordnete Dienste

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Beiträge für Zivilschutztätigkeiten

Die Stadt fördert Körperschaften und Vereine ohne Gewinnabsichten, die im Bevölkerungsschutz aktiv sind

Weitere Details

Zeitraum

Gültig/wirksam ab

20.04.2021

Veröffentlichungsdatum

20.04.2021

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Letzte Änderung: 14.07.2025 17:12

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