5.7 Ordnung für die Gewährung von Beiträgen an Körperschaften und Vereine im Bereich Zivilschutz und Freiwillige Feuerwehr
Die Gemeindeverwaltung fördert und unterstützt sowohl die ordentliche als auch außerordentliche Tätigkeit von Vereinen, Körperschaften bzw. Institutionen, die im Bereich Zivilschutz aktiv sind.
Genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 81 vom 4.12.2018, vollstreckbar ab 17.12.2018 Abgeändert mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 9 vom 07.02.2023, sofort vollstreckbar