Beiträge für Zivilschutztätigkeiten

  • Dienst aktiv

Die Stadt fördert Körperschaften und Vereine ohne Gewinnabsichten, die im Bevölkerungsschutz aktiv sind

© Gemeinde Bozen - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Vereine, die im Verzeichnis der Gemeinde Bozen in der Kategorie Zivilschutz eingetragen sind.

Bozen

Beschreibung

Die Stadtgemeinde Bozen fördert und unterstützt Vereine und Körperschaften, die im Zivilschutz aktiv sind und sowohl bei ihren allgemeinen als auch bei ihren außerordentlichen Einsätzen die Entwicklung und das Wohlergehen der Gemeinschaft im Blick haben. Voraussetzung ist, dass die Vereine bzw. Körperschaften ins Vereinsregister der Stadt eingetragen sind.

Beiträge für die ordentliche Tätigkeit

Die Frist für die Einreichung der Beiträge für ordentliche Tätigkeiten endet jedes Jahr am 31. März.

Beiträge für Investitionen und Projekte

Beiträge für Investitionen und Projekte werden lediglich für Tätigkeiten gewährt, die im Interesse der Stadtgemeinde Bozen durchgeführt werden. In besonderen, begründeten Fällen sowie für humanitäre Einsätze können Ausnahmen gemacht werden.

Die Frist für die Einreichung der Beitragsanträge endet jedes Jahr am 31. März.

So geht’s

Die Beitragsgesuche müssen ausschließlich online eingereicht werden: Klicken Sie dazu einfach auf das rote Feld unterhalb des Textes.

Der Zugang erfolgt über SPID, aktivierte Bürgerkarte oder CIE (elektronischer Personalausweis).

Was Sie benötigen

Der Zugang zum Online Dienst erfolgt über SPID, aktivierte Bürgerkarte oder CIE (elektronischer Personalausweis).

Was Sie erhalten

Ordentlicher und/oder außerordentlicher Beitrag

Fristen und Fälligkeiten

Der Beitrag wird innerhalb des Jahres gewährt.

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