5.2 Gemeindeordnung über die Installierung und Nutzung von Werbeflächen
Die Ordnung regelt die Installierung, Ersetzung, Anpassung und Änderung der Werbeanlagen (Typologien, Anzahl und Verteilung auf dem Gemeindegebiet) sowie die Übergangsbestimmungen für die Anpassung der bereits bestehenden Werbeanlagen.
Servicestelle Bauen, baurechtliche Beratung, Einsicht in die Bauakten
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Vertriebslizenz
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Zugeordnete Dienste
Mobilität und Verkehr
Installation von Werbeanlagen
Antrag um Genehmigung für die Installierung einer Werbeanlage, wie z.B. Betriebsschilder, Werbetafeln, Schriften, usw. (Dauerwerbung oder zeitlich befristet)