Installation von Werbeanlagen

  • Dienst aktiv

Antrag um Genehmigung für die Installierung einer Werbeanlage, wie z.B. Betriebsschilder, Werbetafeln, Schriften, usw. (Dauerwerbung oder zeitlich befristet)

Für wen

Handelsbetriebe, Freiberufler/innen, Vereine, Genossenschaften, Onlus-Vereine

Informieren Sie sich vor der Einreichung des Antrages, ob für Ihre Werbeanlage eine Genehmigung notwendig ist oder ob besondere Vorgaben und/oder Beschränkungen gelten, die in der geltenden Gemeindeordnung über die Installierung und Nutzung von Werbeanlagen und in der Straßenverkehrsordnung vorgesehen sind. Bei Fragen kontaktieren SIe uns bitte unter der Telefonnummer Tel. 0471/997286 oder per E-Mail an: 5.2.0@gemeinde.bozen.it.

Bozen

Beschreibung

Werbeanlagen, wie z.B. Betriebsschilder, Werbetafeln, Schriften auf Schaukästen, Werbeschilder usw., die dauerhaft auf dem Gemeindegebiet installiert werden, müssen von der Gemeindeverwaltung genehmigt werden. Ebenfalls genehmigt werden müssen Schilder oder Werbeanlagen, die zeitlich befristet in Wohngebieten entlang der Straße oder von der öffentlichen Straße aus sichtbar installiert werden.

Vor der Installierung der Werbeanlage muss der Inhaber/die Inhaberin der Genehmigung dem Konzessionär des Dienstes für die Einhebung der Werbesteuer (die Firma I.C.A. aus Bozen) eine Erklärung mit der Angabe der Merkmale und des Standortes der Werbeanlage vorlegen. Der Inhaber/Die Inhaberin der Genehmigung muss außerdem die Werbesteuer bezahlen.

Die Genehmigung gilt 3 (drei) Jahre und kann verlängert werden. Sie kann jederzeit aus Gründen des öffentlichen Interesses oder aus Gründen der Sicherheit im Straßenverkehr widerrufen oder abgeändert werden. 

So geht’s

  • Laden Sie das vom Amt bereitgestellte Formular herunter und füllen Sie es aus
  • Schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular an die Pec-Mail-Adresse 5.2.0@pec.bolzano.bozen.it
  • Wenn Sie keine Pec-Mail-Adresse besitzen, schicken Sie das Antragsformular an die folgende E-Mail-Adresse: 5.2.0@gemeinde.bozen.it. Wenn Sie das Antragsformular nicht digital unterzeichnen können, fügen Sie die Kopie Ihres Personalausweises oder eines gleichwertigen Ausweisdokuments bei.

Was Sie benötigen

  • Antrag um Genehmigung von Werbeanlagen
  • 2 Stempelmarken zu je 16,00 Euro. Die Stempelmarken können auf dem Antragsformular angebracht und entwertet werden oder sie können mittels F24 -Steuerkode 2501 bezahlt werden. Dem Antrag muss die Bestätigung der Bezahlung beigefügt werden.
  • Zeichnung (A4-Format oder kleiner) des Betriebsschildes oder der Werbeanlage, mit Angabe der Merkmale, Maße und Farben
  • Zeichnung des Standortes (Lageplan, Ansicht usw.)
  • 1 Foto der Fassade bzw. des Standortes, an dem das Betriebsschild oder die Werbeanlage installiert wird, mit genauer Angabe der Stelle, wo es installiert wird
  • Zustimmung des Eigentümers/der Eigentümerin und/oder des Verwalters/der Verwalterin des gesamten Gebäudes. Ohne diese Zustimmung kann keine Genehmigung ausgestellt werden!
     
  • Bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen:
    • Gutachten des Landesdenkmalamtes (Tel. 0471/411910), wenn das Gebäude gemäß Gesetz 1089/39 unter Denkmalschutz steht; (Ohne Gutachten kann keine Genehmigung ausgestellt werden)
  • Erklärung eines freiberuflich tätigen Technikers/einer freiberuflich tätigen Technikerin, dass die Größe des Betriebsschildes oder der Werbeanlage den Luftlandekegel nicht beeinträchtigt, wenn das Schild oder die Werbeanlage auf dem Dach eines Gebäudes in Bozen Süd angebracht wird.
  • Kopie des Belegs über die Bezahlung der Werbegebühr, sofern geschuldet. Zahlungsempfänger ist der Konzessionär des Dienstes für die Einhebung der Werbesteuer im Auftrag der Stadtgemeinde Bozen, die Gesellschaft ICA GmbH - Pfarrhofstraße 27/C - 39100 Bozen - Tel. 0471/281307. Achtung: Die Werbesteuer muss vor der Vorlage des Antrages bezahlt werden. Die Zahlungsbestätigung muss dem Antrag beigelegt werden!
  • Kopie des Belegs über die Bezahlung der Bearbeitungsgebühren von 25,00 Euro (herabgesetzt auf 10,00 Euro für Onlus-Vereine und Veranstaltungen für wohltätige und gemeinnützige Zwecke)

Was Sie erhalten

Genehmigung

Fristen und Fälligkeiten

60 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

2 Stempelmarken zu je 16,00 Euro
32,00 Euro

Bearbeitungsgebühren
25,00 Euro

herabgesetzt auf 10,00 Euro für Onlus-Vereine und Veranstaltungen für wohltätige und gemeinnützige Zwecke

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