Für wen
Handelsbetriebe, Freiberufler/innen, Vereine, Genossenschaften, Onlus-Vereine
Antrag um Genehmigung für die Installierung einer Werbeanlage, wie z.B. Betriebsschilder, Werbetafeln, Schriften, usw. (Dauerwerbung oder zeitlich befristet)
Handelsbetriebe, Freiberufler/innen, Vereine, Genossenschaften, Onlus-Vereine
Werbeanlagen, wie z.B. Betriebsschilder, Werbetafeln, Schriften auf Schaukästen, Werbeschilder usw., die dauerhaft auf dem Gemeindegebiet installiert werden, müssen von der Gemeindeverwaltung genehmigt werden. Ebenfalls genehmigt werden müssen Schilder oder Werbeanlagen, die zeitlich befristet in Wohngebieten entlang der Straße oder von der öffentlichen Straße aus sichtbar installiert werden.
Vor der Installierung der Werbeanlage muss der Inhaber/die Inhaberin der Genehmigung dem Konzessionär des Dienstes für die Einhebung der Werbesteuer (die Firma I.C.A. aus Bozen) eine Erklärung mit der Angabe der Merkmale und des Standortes der Werbeanlage vorlegen. Der Inhaber/Die Inhaberin der Genehmigung muss außerdem die Werbesteuer bezahlen.
Die Genehmigung gilt 3 (drei) Jahre und kann verlängert werden. Sie kann jederzeit aus Gründen des öffentlichen Interesses oder aus Gründen der Sicherheit im Straßenverkehr widerrufen oder abgeändert werden.