3.4 Ordnung zur Verwaltung der Fundsachen

Die Bestimmungen dieser Ordnung gelten für Gegenstände, die auf dem Gemeindegebiet verloren wurden und deren rechtmäßiger Eigentümer nicht unverzüglich festgestellt werden konnte.

Publication date:

21.04.2021

Beschreibung

Genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 118 vom 05.12.2006, Prot. 90957, Vollstreckungsdatum 23.12.2006.
Abgeändert mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 46 vom 09.05.2023.

Dateiformat

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Vertriebslizenz

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Zugeordnete Dienste

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Fundbüro - Verlorene und gefundene Gegenstände in Bozen

Im Fundbüro können Verluste gemeldet und Fundsachen durch den Eigentümer abgeholt werden.

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Zeitraum

Gültig/wirksam ab

21.04.2021

Veröffentlichungsdatum

21.04.2021

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Last modified: 02.05.2025 17:52

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