Die Bestimmungen dieser Ordnung gelten für Gegenstände, die auf dem Gemeindegebiet verloren wurden und deren rechtmäßiger Eigentümer nicht unverzüglich festgestellt werden konnte.
Genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 118 vom 05.12.2006, Prot. 90957, Vollstreckungsdatum 23.12.2006. Abgeändert mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 46 vom 09.05.2023.