Der Dienst richtet sich an alle, die im Gemeindegebiet etwas verloren oder gefunden haben.
Bozen
Beschreibung
Meldungen von Fundsachen und die Abholung von Fundgegenständen durch ihre Besitzer erfolgen beim Fundbüro in der Gumergasse 3, links vom Eingang des Rathauses.
Online-Fundbüro
Alle Südtiroler Gemeinden haben ihre Fundarchive zusammengeschlossen. Wer einen Gegenstand verloren hat, kann über das Suchportal der Südtiroler Gemeinden bequem von zuhause aus die Onlinesuche durchführen. Unter www.fundinfo.it ist es möglich zu prüfen, ob ein verlorener Gegenstand bei der Wohnsitzgemeinde bzw. bei einer anderen Südtiroler Gemeinde abgegeben wurde.
So geht’s
Sie können das Fundbüro telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.
Es ist jedoch ratsam, zunächst eine Online-Suche durchzuführen, indem Sie auf das grüne Feld unten klicken.
Was Sie benötigen
Die betroffene Person kann ihr Eigentum selbst abholen oder eine andere Person beauftragen, welche mit einer Vollmacht und einer Fotokopie eines gültigen Erkennungsausweises des/der Anweisenden ausgestattet ist.
Was Sie erhalten
Rückgabe eines verlorenen Gegenstands
Fristen und Fälligkeiten
Wenn sich der Eigentümer ein Jahr nach der letzten Online-Veröffentlichung der Fundliste nicht gemeldet hat, gehört der Gegenstand demjenigen, der ihn gefunden hat. Die Gemeinde wird die betreffende Person benachrichtigen, um den Gegenstand abzuholen. Falls sich weder der Eigentümer noch der Finder meldet, geht der Gegenstand in den Besitz der Verwaltung über.
Zugang zum Dienst
Klicken Sie auf das Feld unten und folgen Sie den Anweisungen.
Die Bestimmungen dieser Ordnung gelten für Gegenstände, die auf dem Gemeindegebiet verloren wurden und deren rechtmäßiger Eigentümer nicht unverzüglich festgestellt werden konnte.