3.2 Verordnung über die Einführung und Anwendung der Gemeindeaufenthaltsabgabe

Die Verordnung regelt die Höhe der Gemeindeaufenthaltsabgabe und die Modalitäten für die Übertragung der Daten und Überweisung der Abgabe
Veröffentlichungsdatum:

18.02.2022

Beschreibung

Genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 75 vom 21.11.2013
Abgeändert mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 40 vom 09.09.2014
Abgeändert mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 31 vom 26.03.2015
Abgeändert mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 78 vom 21.11.2017
Abgeändert mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 75 vom 29.11.2018
Abgeändert mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 76 vom 23.11.2023
Abgeändert mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 66 vom 28.11.2024

Zuständige Stelle

3.2 Steueramt

Gemeindesteuern und Gemeindeabgaben (GIS, Aufenthaltsabgabe)

Dateiformat

PDF

Vertriebslizenz

Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Zugeordnete Dienste

Steuern, Finanzen und Bußgelder

Geschuldete Aufenthaltsabgabe für Übernachtungen in den Beherbergungsbetrieben (Ortstaxe/Kurtaxe)

Für Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben ist die Ortstaxe geschuldet.

Weitere Details

Zeitraum

Gültig/wirksam ab

18.02.2022

Veröffentlichungsdatum

18.02.2022

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 29.07.2025 14:35

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