1.4 Ersatzerklärung im Falle von zu Lasten lebenden Personen

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Veröffentlichungsdatum:

30.08.2021

Zuständige Stelle

1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

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Zugeordnete Dienste

Meldewesen und Standesamt

Bestätigung der meldeamtlichen Eintragung britischer Staatsangehöriger – Brexit-Abkommen

Britische Staatsangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen eine Bestätigung der meldeamtlichen Eintragung beantragen

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Meldewesen und Standesamt

Bestätigung der meldeamtlichen Eintragung von EU-BürgerInnen

EU-BürgerInnen mit Wohnsitz in Bozen müssen sich bei einem längeren Aufenthalt meldeamtlich eintragen lassen. Das Meldeamt bestätigt die Eintragung auf Anfrage.

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Zeitraum

Gültig/wirksam ab

30.08.2021

Veröffentlichungsdatum

30.08.2021

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Letzte Änderung: 02.05.2025 19:46

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