Für wen
Britische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die zum 31.12.2020 im Melderegister der ansässigen Bevölkerung eingeschrieben waren oder belegen können, dass sie sich vor dem 01.01.2021 rechtmäßig in Italien aufgehalten haben.
Britische Staatsangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen eine Bestätigung der meldeamtlichen Eintragung beantragen