Bestätigung der meldeamtlichen Eintragung von EU-BürgerInnen

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EU-BürgerInnen mit Wohnsitz in Bozen müssen sich bei einem längeren Aufenthalt meldeamtlich eintragen lassen. Das Meldeamt bestätigt die Eintragung auf Anfrage.

© Gemeinde Bozen - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Bürgerinnen und Bürger eines anderen EU-Staates, die sich mehr als 3 Monate auf italienischem Staatsgebiet aufhalten, müssen an ihrem Wohnort meldeamtlich eingetragen sein und können sich diese Eintragung vom Meldeamt bestätigen lassen.

Bozen

So geht’s

Sie haben mehrere Möglichkeiten, eine Bestätigung Ihrer Eintragung in das Melderegister der EU-BürgerInnen zu beantragen:

  • über das Online-Portal des Meldeamtes SDO. Klicken Sie dazu einfach auf das rote Feld unterhalb des Textes.

oder

  • Füllen Sie das nachstehende Formular aus und senden Sie es als einzelne PDF-Datei von einer PEC-Adresse an 1.4.0@pec.bolzano.bozen.it zusammen mit einer Fotokopie Ihrer Identitätskarte oder eines gleichwertigen Ausweisdokuments, wenn das Formular nicht digital signiert ist oder wenn die PEC, von der es gesendet wird, nicht bei INAD registriert ist.

oder

  • Füllen Sie das nachstehende Formular aus und senden Sie es gemeinsam mit der Kopie Ihrer Identitätskarte oder eines gleichwertigen Ausweisdokuments als Einschreiben (raccomandata) an folgende Adresse: Stadtgemeinde Bozen, Amt für demographische Dienste, Vintlerstraße 16, 39100 Bozen

Was Sie erhalten

Bestätigung der meldeamtlichen Eintragung

Fristen und Fälligkeiten

30 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

Nr. 1 Stempelmarke
16,00 Euro

für den Antrag

Nr. 1 Stempelmarke
16,00 Euro

für die Bescheinigung

Kontakt

Telefon:
0471 997159

E-Mail - für allgemeine Infos:
wohnsitzerklaerungen@gemeinde.bozen.it

PEC - für Erklärungen und Anträge:
1.4.0@pec.bolzano.bozen.it

Der Zutritt zu den Büros erfolgt nach Vereinbarung, außer in begründeten Notfällen.

Mo.
08:30 - 13:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
08:30 - 13:00
Do.
08:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 13:00
Gültig seit 01.11.2021

1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

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