Für wen
Bürgerinnen und Bürger eines anderen EU-Staates, die sich mehr als 3 Monate auf italienischem Staatsgebiet aufhalten, müssen an ihrem Wohnort meldeamtlich eingetragen sein und können sich diese Eintragung vom Meldeamt bestätigen lassen.
EU-BürgerInnen mit Wohnsitz in Bozen müssen sich bei einem längeren Aufenthalt meldeamtlich eintragen lassen. Das Meldeamt bestätigt die Eintragung auf Anfrage.