1.4 Antrag auf Anmerkung des dauerhaften Rechts auf Stimmabgabe in Begleitung

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Veröffentlichungsdatum:

17.09.2021

Zuständige Stelle

1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

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Zugeordnete Dienste

Meldewesen und Standesamt

Dauerhaftes Recht auf Stimmabgabe mit Begleitung (BMS)

Wenn auf Ihrem Wahlschein das Kürzel BMS (AVD) vermerkt wird, können Sie Ihre Stimme mit Hilfe einer Begleitperson in der Wahlkabine abgeben.

Weitere Details

Zeitraum

Gültig/wirksam ab

17.09.2021

Veröffentlichungsdatum

17.09.2021

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 02.05.2025 18:06

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