Dauerhaftes Recht auf Stimmabgabe mit Begleitung (BMS)

  • Dienst aktiv

Wenn auf Ihrem Wahlschein das Kürzel BMS (AVD) vermerkt wird, können Sie Ihre Stimme mit Hilfe einer Begleitperson in der Wahlkabine abgeben.

© Photo by ingagestroliac/pixabay.com - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Wähler und Wählerinnen mit dauerhafter körperlicher Behinderung.

Bozen

Beschreibung

Die Beantragung eines BMS-Vermerks (AVD) auf der Wahlkarte dient dazu, die Vorlage von ärztlichen Bescheinigungen bei jeder Wahl oder jedem Referendum zu vermeiden.

So geht’s

Persönlich oder durch eine beauftragte Person.

Was Sie benötigen

  • Ausgefülltes Antragsformular für die Anmerkung des Rechts auf Stimmangabe mit Begleitung
  • Fotokopie der Identitätskarte oder eines gleichwertigen Personalausweises
  • Ärztliche Bescheinigung der zuständigen Organe des Sanitätsbetriebes betreffend die krankheitsbedingte Unmöglichkeit, das Wahlrecht ohne die Hilfe einer anderen wahlberechtigten Person auszuüben
  • Wahlschein für die sofortige Anmerkung des Rechts (BMS-Stempel)
  • Sondervollmacht, wenn der Antrag nicht direkt von der betreffenden Person gestellt wird

Fristen und Fälligkeiten

Der Antrag wird unverzüglich bearbeitet.

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