Wähler und Wählerinnen mit dauerhafter körperlicher Behinderung.
Bozen
Beschreibung
Die Beantragung eines BMS-Vermerks (AVD) auf der Wahlkarte dient dazu, die Vorlage von ärztlichen Bescheinigungen bei jeder Wahl oder jedem Referendum zu vermeiden.
So geht’s
Persönlich oder durch eine beauftragte Person.
Was Sie benötigen
Ausgefülltes Antragsformular für die Anmerkung des Rechts auf Stimmangabe mit Begleitung
Fotokopie der Identitätskarte oder eines gleichwertigen Personalausweises
Ärztliche Bescheinigung der zuständigen Organe des Sanitätsbetriebes betreffend die krankheitsbedingte Unmöglichkeit, das Wahlrecht ohne die Hilfe einer anderen wahlberechtigten Person auszuüben
Wahlschein für die sofortige Anmerkung des Rechts (BMS-Stempel)
Sondervollmacht, wenn der Antrag nicht direkt von der betreffenden Person gestellt wird
Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen